Untervermieten in Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen entscheidet jede Stadt selbst, ob sie Kurzzeitvermietung regelt. Hat deine Stadt eine Zweckentfremdungssatzung, gelten dort besondere Regeln: Oberhalb einer Tagesgrenze brauchst du eine Genehmigung, darunter reicht je nach Land eine Registrierung oder Anzeige — oft mit einer Nummer, die sichtbar ins Inserat muss. Auch ohne Satzung kann deine Stadt eigene Regeln haben — etwa eine Übernachtungs- oder Beherbergungssteuer; sonst gilt das Bundesrecht.
Rechtsgrundlage des Landes: WohnStG NRW (§§ 12–15). Bußgeldrahmen, wo eine Satzung gilt: bis 500.000 € (§ 21 WohnStG NRW).
Dauerhaft vermieten ist überall normale Wohnraumvermietung — kein Zweckentfremdungsthema, dafür brauchst du keine Genehmigung. Als Mieter hast du auf die Untervermietung eines Zimmers meist sogar einen Anspruch (§ 553 BGB); für die ganze Wohnung brauchst du die Erlaubnis deines Vermieters (§ 540 BGB).
Kurzzeit / Airbnb: hängt von deiner Stadt ab — hat sie eine Satzung, brauchst du oberhalb einer Tagesgrenze eine Genehmigung und meist schon darunter eine Registrierung; sonst keine Genehmigung, aber kommunale Übernachtungssteuern können trotzdem gelten. Such deine Stadt unten oder über die Karte.
Städte mit eigenen Regeln
Diese Städte haben eine eigene Satzung — hier gelten zusätzliche Regeln.
Weitere Städte in Nordrhein-Westfalen
Hier gilt der oben beschriebene Landesrahmen — klick für die Details deiner Stadt.
- Duisburg
- Oberhausen
- Hagen
- Mülheim an der Ruhr
- Leverkusen
- Solingen
- Paderborn
- Herne
- Neuss
- Bottrop
- Recklinghausen
- Remscheid
- Bergisch Gladbach
- Siegen
- Moers
- Gütersloh
- Düren
- Iserlohn
- Witten
- Ratingen
- Marl
- Lünen
- Minden
- Velbert
- Viersen
- Rheine
- Troisdorf
- Gladbeck
- Dorsten
- Arnsberg
- Detmold
- Castrop-Rauxel
- Bocholt
- Lüdenscheid
- Lippstadt
- Herford
- Dinslaken
- Kerpen
- Grevenbroich
- Dormagen
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