Neue Suche
Dortmund, Nordrhein-Westfalen
Dortmund hat eine eigene Wohnraumschutz-Satzung.
Sie regelt, wann eine Vermietung als Zweckentfremdung gilt.
Filter…
Ganze Wohnung in Dortmund über Airbnb anbieten
Das geht
Du darfst deine Wohnung in Dortmund bis zu 90 Tage pro Kalenderjahr genehmigungsfrei als Ganzes auf Airbnb oder Booking anbieten. Zeige die Nutzung zunächst beim Amt für Wohnen der Stadt Dortmund an, mit den Angaben aus § 17 Abs. 4 WohnStG NRW (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Lage des Wohnraums, Haupt- oder Nebenwohnung, Vertriebsweg). Die Stadt vergibt darauf die Wohnraum-Identitätsnummer (WID) nach § 17 Abs. 5, die in jedem Inserat sichtbar angegeben sein muss. Melde außerdem jede einzelne Überlassung spätestens am zehnten Tag nach Beginn an die Stadt nach (§ 17 Abs. 6); bei ausbleibender Überlassungsanzeige erlischt die WID kraft Gesetzes. Plane auch die Beherbergungsabgabe der Stadt Dortmund ein, die du bei touristischen Übernachtungen einziehen und abführen musst. Bei einer eigengenutzten Eigentumswohnung oder einem eigengenutzten Eigenheim gilt die 90-Tage-Grenze nicht — du brauchst trotzdem die WID-Anzeige, aber keine Zweckentfremdungs-Genehmigung.
Das nicht
Überschreite die 90-Tage-Grenze nicht ohne Zweckentfremdungsgenehmigung — diese wird nur in seltenen Ausnahmefällen erteilt, ist gebührenpflichtig (Mindestgebühr 500 Euro je Wohnung) und Verstöße sind eine Ordnungswidrigkeit nach § 21 WohnStG NRW (Bußgeldrahmen bis 500.000 Euro, die Stadt Dortmund ist Bußgeldbehörde; in der Praxis werden Verstöße in Dortmund konsequent geahndet, regelmäßig im fünfstelligen Bereich). Inseriere niemals ohne WID, auch nicht versuchsweise — die Stadt scannt Portale aktiv. Als Mieter brauchst du zusätzlich die Erlaubnis deines Vermieters; eine schweigende Tolerierung reicht nicht.
Algorithmisch erstellt, 20.05.2026 · Quelle: § 7 WoSchSatzung Dortmund + WohnStG NRW § 17 Abs. 4-6
Welche Gesetze gelten?
Bundesrecht setzt den Rahmen, Landesrecht konkretisiert, Kommunen vollziehen.
EU / Bund
§ 553 BGB
Anspruch des Mieters auf Untermieterlaubnis bei berechtigtem Interesse
Quelle →
§ 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB
Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch (Ferienwohnung)
Quelle →
Land
Weitere relevante Vorschriften
- § 556d BGB — Mietpreisbremse — Wiedervermietung max. 10 Prozent über ortsüblicher Vergleichsmiete
- § 558 BGB — Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, Kappungsgrenze 15 oder 20 Prozent
- § 19 BMG — Bundesmeldegesetz — Wohnungsgeberbestätigung pflicht bei Anmeldung
- § 29 BMG — Bundesmeldegesetz — Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten
- §§ 21, 22 Nr. 3, 15 EStG — Einkommensteuergesetz — Vermietung als Einkunftsart
- § 14 GewO — Gewerbeordnung — Anzeigepflicht bei gewerbsmäßiger Vermietung
- MG NRW — Meldegesetz Nordrhein-Westfalen
- MietSchVO NRW — NRW-Mieterschutzverordnung — Mietpreisbremse plus Kappungsgrenze
- MietSchVO NRW, § 1 Absatz 2 (Ermächtigung nach § 558 Absatz 3 Satz 3 BGB) — NRW-Mieterschutzverordnung — bestimmt Gebiete mit angespanntem Markt
Stadtdaten zuletzt geprüft: 20.4.2026
