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Die Lage in Dortmund

Dortmund hat eine eigene Wohnraumschutz-Satzung, die regelt, wann eine Vermietung als Zweckentfremdung gilt.

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Als Eigentümer deine Wohnung in Dortmund komplett über Airbnb vermieten

Das geht
Du darfst deine Wohnung in Dortmund bis zu 90 Tage pro Kalenderjahr genehmigungsfrei als Ganzes auf Airbnb oder Booking anbieten. Zeige die Nutzung zunächst beim Amt für Wohnen der Stadt Dortmund an, mit den Angaben aus § 17 Abs. 4 WohnStG NRW (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Lage des Wohnraums, Haupt- oder Nebenwohnung, Vertriebsweg). Die Stadt vergibt darauf die Wohnraum-Identitätsnummer (Wohnraum-ID) nach § 17 Abs. 5, die in jedem Inserat sichtbar angegeben sein muss. Melde außerdem jede einzelne Überlassung spätestens am zehnten Tag nach Beginn an die Stadt nach (§ 17 Abs. 6); bei ausbleibender Überlassungsanzeige erlischt die Wohnraum-ID kraft Gesetzes. Plane auch die Beherbergungsabgabe der Stadt Dortmund ein, die du bei touristischen Übernachtungen einziehen und abführen musst. Gut zu wissen: Eine Langzeit- oder Melde-Befreiung sieht die Dortmunder Satzung nicht vor — die Abgabe fällt auch bei monatelangen Aufenthalten an. Bei einer eigengenutzten Eigentumswohnung oder einem eigengenutzten Eigenheim gilt die 90-Tage-Grenze nicht — du brauchst trotzdem die Wohnraum-ID-Anzeige, aber keine Zweckentfremdungs-Genehmigung. Als Eigentümer entscheidest du selbst — niemand muss dir die Vermietung privat erlauben. Gehört deine Wohnung aber zu einer Eigentümergemeinschaft, prüfe vor dem ersten Inserat Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung: Grundsätzlich darfst du dein Sondereigentum auch kurzzeitig an wechselnde Gäste vermieten, soweit nicht das Gesetz entgegensteht (§ 13 Abs. 1 WEG), und ein nachträgliches Verbot der Kurzzeitvermietung braucht die Zustimmung aller Eigentümer, nicht nur eine Mehrheit (BGH, Urteil vom 12.04.2019 – V ZR 112/18). Deine Einnahmen trägst du als Vermietungseinkünfte in die Anlage V deiner Einkommensteuererklärung ein. Kläre außerdem die Umsatzsteuer: Kurzzeitvermietung ist mit 7 % steuerpflichtig — bleibst du mit deinem Gesamtumsatz bei höchstens 25.000 € im Vorjahr und höchstens 100.000 € im laufenden Jahr, greift die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) und die Umsatzsteuer entfällt.
Beachten
Inseriere niemals ohne Wohnraum-ID, auch nicht versuchsweise — die Stadt scannt Portale aktiv. Rechne damit, dass deine Einnahmen sichtbar sind: Airbnb & Co. müssen deine Umsätze jedes Jahr bis zum 31. Januar an das Bundeszentralamt für Steuern melden (PStTG, die deutsche DAC7-Umsetzung) — unversteuerte Einnahmen fallen auf.
Achtung
Überschreite die 90-Tage-Grenze nicht ohne Zweckentfremdungsgenehmigung — diese wird nur in seltenen Ausnahmefällen erteilt, ist gebührenpflichtig (Mindestgebühr 500 Euro je Wohnung) und Verstöße sind eine Ordnungswidrigkeit nach § 21 WohnStG NRW (Bußgeldrahmen bis 500.000 Euro, die Stadt Dortmund ist Bußgeldbehörde — diese Höchstsumme trifft gewerbliche Fälle; bei einzelnen privaten Verstößen bleibt es deutlich darunter, in der Praxis werden Verstöße in Dortmund konsequent geahndet, regelmäßig im fünfstelligen Bereich). Übergehe ein Kurzzeitvermietungs-Verbot in Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung nicht — die Eigentümergemeinschaft kann Unterlassung von dir verlangen und durchsetzen.

Letzte Sichtung am 02.07.2026 · Quelle: § 7 WoSchSatzung Dortmund + WohnStG NRW § 17 Abs. 4-6

Welche Gesetze gelten?

Bundesrecht setzt den Rahmen, Landesrecht konkretisiert, Kommunen vollziehen.

Stadtdaten zuletzt geprüft: 20.4.2026