Neu seit 20. Mai 2026

Die neue EU-Meldepflicht für Airbnb & Co. — gilt sie auch in deiner Stadt?

Klingt nach Bürokratie, ist aber halb so wild — und für die meisten ändert sich weniger, als die Schlagzeilen vermuten lassen. Hier ist, was wirklich für dich gilt.

Was sich geändert hat

Seit dem 20. Mai 2026 gilt die EU-Verordnung 2024/1028. Sie schafft einen einheitlichen Rahmen dafür, dass Plattformen wie Airbnb und Booking standardisierte Daten an eine zentrale staatliche Meldestelle übermitteln — deine Registrierungsnummer, die genaue Adresse, den Listing-Link und Aktivitätsdaten (Übernachtungen, Gästezahl, Herkunftsland der Gäste). Deinen Namen, deine Kontaktdaten und die Bettenzahl gibst du selbst bei der Registrierung an — die übermittelt nicht die Plattform. Aber: Das greift nur dort, wo ein Registrierungsverfahren eingeführt wurde — auf Landes-, Regional- oder kommunaler Ebene. In Deutschland wird dieser Rahmen vielerorts noch aufgebaut — was konkret für dich gilt, hängt an deinem Ort.

Die eine Sache, die fast alle verwechseln

Plattform-Meldung

Wo ein Registrierungsverfahren gilt, übernimmt die Plattform die Datenweitergabe an die zentrale Meldestelle — automatisch, das ist nicht dein To-do. Wo es kein Verfahren gibt, läuft auch keine Meldung.

Eigene Registriernummer im Inserat

Die brauchst du nur, wenn für deinen Ort ein Registrierungsverfahren eingeführt wurde. Längst nicht überall der Fall.

Wichtig: Die EU-Verordnung macht Registrierung nicht überall zur Pflicht. Sie vereinheitlicht nur die Verfahren dort, wo es sie schon gibt. Ob in deiner Stadt eine Nummer fällig wird, hängt also an der lokalen Regel — nicht an der EU.

Brauchst du in deiner Stadt eine Nummer?

Gib deine Postleitzahl oder Stadt ein — du siehst sofort, was vor Ort gilt und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.

Wie die Nummer je nach Stadt heißt

Es gibt kein bundesweites Format. In Nordrhein-Westfalen heißt sie Wohnraum-Identitätsnummer (Wohnraum-ID), in Hamburg Wohnraumschutznummer, anderswo gibt es eigene Verfahren — oder gar keins. Was für deine Stadt gilt, zeigt dir die Suche oben.

Was die Plattformen tun — wo ein Verfahren gilt

Gilt für deinen Ort ein Registrierungsverfahren, übernehmen die Plattformen den Rest:

  • Du gibst deine Registriernummer im Inserat an; die Plattform sorgt für die Anzeige und prüft sie stichprobenartig.
  • Sie melden Aktivitätsdaten an die zentrale staatliche Meldestelle — grundsätzlich monatlich; kleine und sehr kleine Plattformen (unter durchschnittlich 4.250 EU-Angeboten pro Monat) quartalsweise.
  • Inserate ohne gültige Nummer können auf Verlangen der Behörde entfernt werden.

Transparenz heißt nicht Verbot. Wer die paar Schritte sauber geht, vermietet ganz entspannt weiter. Fang klein an, mach es richtig — dann hast du Ruhe.

Quelle: Verordnung (EU) 2024/1028 über die Erhebung und den Austausch von Daten im Zusammenhang mit kurzfristigen Beherbergungsdiensten — EUR-Lex. Stand: Juni 2026.

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