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Die Lage in Bonn

Bonn hat eine eigene Wohnraumschutz-Satzung, die regelt, wann eine Vermietung als Zweckentfremdung gilt.

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Als Eigentümer deine Wohnung in Bonn komplett über Airbnb vermieten

Das geht
Bis zu 90 Tage im Kalenderjahr darfst du deine ganze Wohnung in Bonn ohne Stadt-Genehmigung über Airbnb oder Booking anbieten. Zeige die Nutzung vorher beim Amt für Soziales und Wohnen der Bundesstadt Bonn an, mit den Angaben aus § 17 Abs. 4 WohnStG NRW (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Lage des Wohnraums, Haupt- oder Nebenwohnung, Vertriebsweg). Die Stadt vergibt darauf die kostenlose Wohnraum-Identitätsnummer nach § 17 Abs. 5, die in jedem Inserat sichtbar angegeben sein muss. Melde außerdem jede einzelne Überlassung spätestens am zehnten Tag nach Beginn an die Stadt nach (§ 17 Abs. 6); bei ausbleibender Überlassungsanzeige erlischt die Wohnraum-ID kraft Gesetzes. Willst du häufiger vermieten, beantrage rechtzeitig die Genehmigung beim Amt für Soziales und Wohnen — die Stadt entscheidet binnen sechs Monaten, sonst gilt die Genehmigung als erteilt. Plane außerdem die Bonner Beherbergungssteuer ein: 7 Prozent des Brutto-Übernachtungspreises — sie gilt auch für private Kurzzeitvermietung über Airbnb, du meldest dich beim Steueramt der Stadt an und führst sie selbst ab. Als Eigentümer entscheidest du selbst — niemand muss dir die Vermietung privat erlauben. Gehört deine Wohnung aber zu einer Eigentümergemeinschaft, prüfe vor dem ersten Inserat Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung: Grundsätzlich darfst du dein Sondereigentum auch kurzzeitig an wechselnde Gäste vermieten, soweit nicht das Gesetz entgegensteht (§ 13 Abs. 1 WEG), und ein nachträgliches Verbot der Kurzzeitvermietung braucht die Zustimmung aller Eigentümer, nicht nur eine Mehrheit (BGH, Urteil vom 12.04.2019 – V ZR 112/18). Deine Einnahmen trägst du als Vermietungseinkünfte in die Anlage V deiner Einkommensteuererklärung ein. Kläre außerdem die Umsatzsteuer: Kurzzeitvermietung ist mit 7 % steuerpflichtig — bleibst du mit deinem Gesamtumsatz bei höchstens 25.000 € im Vorjahr und höchstens 100.000 € im laufenden Jahr, greift die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) und die Umsatzsteuer entfällt.
Beachten
Inseriere nie ohne gültige Wohnraum-ID. Rechne damit, dass deine Einnahmen sichtbar sind: Airbnb & Co. müssen deine Umsätze jedes Jahr bis zum 31. Januar an das Bundeszentralamt für Steuern melden (PStTG, die deutsche DAC7-Umsetzung) — unversteuerte Einnahmen fallen auf.
Achtung
Plattformen sind nach § 12 Absatz 7 ZeS verpflichtet, solche Angebote zu sperren, und unerlaubte Zweckentfremdung ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 21 WohnStG NRW. Der Rahmen reicht bis 500.000 Euro, trifft in dieser Höhe aber gewerbliche Fälle; bei einzelnen privaten Verstößen bleibt es deutlich darunter (Bußgeldbehörde: Stadt Bonn). Über 90 Tage pro Kalenderjahr ohne Genehmigung ist klassische Zweckentfremdung. Auch Leerstand länger als sechs Monate fällt darunter. Übergehe ein Kurzzeitvermietungs-Verbot in Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung nicht — die Eigentümergemeinschaft kann Unterlassung von dir verlangen und durchsetzen.

Letzte Sichtung am 02.07.2026 · Quelle: § 7 ZeS Bonn + WohnStG NRW § 17 Abs. 4-6

Welche Gesetze gelten?

Bundesrecht setzt den Rahmen, Landesrecht konkretisiert, Kommunen vollziehen.

Stadtdaten zuletzt geprüft: 20.4.2026