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Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen
Düsseldorf hat eine eigene Wohnraumschutz-Satzung.
Sie regelt, wann eine Vermietung als Zweckentfremdung gilt.
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Ganze Wohnung über Airbnb in Düsseldorf vermieten
Das geht
Vermiete deine ganze Wohnung bis zu 90 Tage pro Kalenderjahr auf Airbnb, ohne Zweckentfremdungs-Genehmigung zu brauchen. Zeige die Nutzung vorher beim Amt für Wohnungswesen der Landeshauptstadt Düsseldorf an, mit den Angaben aus § 17 Abs. 4 WohnStG NRW (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Lage des Wohnraums, Haupt- oder Nebenwohnung, Vertriebsweg). Die Stadt vergibt darauf die Wohnraum-ID gebührenfrei nach § 17 Abs. 5, die in jedem Inserat sichtbar angegeben sein muss. Melde jede einzelne Überlassung spätestens am zehnten Tag nach Beginn an die Stadt nach (§ 17 Abs. 6); bei ausbleibender Überlassungsanzeige erlischt die WID kraft Gesetzes. Willst du dauerhaft mehr als 90 Tage vermieten, brauchst du eine Zweckentfremdungs-Genehmigung beim Amt für Wohnungswesen — die kostet zwischen 500 und 2.500 Euro pro Wohnung und wird nur bei echtem berechtigtem Interesse oder mit Ersatzwohnraum erteilt. Bist du Mieter, brauchst du zusätzlich die schriftliche Erlaubnis deines Vermieters nach § 540 BGB.
Das nicht
Knack die 90-Tage-Grenze nicht ohne vorherige Genehmigung. Die Stadt wertet seit 2026 plattformseitige Belegungsdaten aus (EU-Verordnung 2024/1028) und Verstöße sind Ordnungswidrigkeit nach § 21 WohnStG NRW (Bußgeldrahmen bis 500.000 Euro, die Stadt Düsseldorf ist Bußgeldbehörde). Vergiss die Wohnraum-ID nicht: Plattformbetreiber dürfen Angebote ohne sichtbare ID seit dem 1. Juli 2022 gar nicht mehr anzeigen, und ein Listing ohne ID ist eine eigenständige Ordnungswidrigkeit. Einfamilienhäuser, Einliegerwohnungen und echte Zweit- oder Ferienwohnungen sind ausgenommen – prüfe das, bevor du dich unnötig durch die Behörde quälst.
Algorithmisch erstellt, 20.05.2026 · Quelle: § 1 Wohnraumschutzsatzung Düsseldorf + WohnStG NRW § 17 Abs. 4-6
Welche Gesetze gelten?
Bundesrecht setzt den Rahmen, Landesrecht konkretisiert, Kommunen vollziehen.
EU / Bund
§ 553 BGB
Anspruch des Mieters auf Untermieterlaubnis bei berechtigtem Interesse
Quelle →
§ 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB
Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch (Ferienwohnung)
Quelle →
Land
Weitere relevante Vorschriften
- § 556d BGB — Mietpreisbremse — Wiedervermietung max. 10 Prozent über ortsüblicher Vergleichsmiete
- § 558 BGB — Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, Kappungsgrenze 15 oder 20 Prozent
- § 19 BMG — Bundesmeldegesetz — Wohnungsgeberbestätigung pflicht bei Anmeldung
- § 29 BMG — Bundesmeldegesetz — Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten
- §§ 21, 22 Nr. 3, 15 EStG — Einkommensteuergesetz — Vermietung als Einkunftsart
- § 14 GewO — Gewerbeordnung — Anzeigepflicht bei gewerbsmäßiger Vermietung
- MG NRW — Meldegesetz Nordrhein-Westfalen
- MietSchVO NRW — NRW-Mieterschutzverordnung — Mietpreisbremse plus Kappungsgrenze
- MietSchVO NRW, § 1 Absatz 2 (Ermächtigung nach § 558 Absatz 3 Satz 3 BGB) — NRW-Mieterschutzverordnung — bestimmt Gebiete mit angespanntem Markt
Stadtdaten zuletzt geprüft: 20.4.2026
