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Köln, Nordrhein-Westfalen
Köln hat eine eigene Wohnraumschutz-Satzung.
Sie regelt, wann eine Vermietung als Zweckentfremdung gilt.
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Ganze Wohnung in Köln über Airbnb vermieten
Das geht
Du kannst deine ganze Wohnung in Köln über Airbnb anbieten, solange du dabei zwei harte Grenzen einhältst: maximal 90 Tage pro Kalenderjahr und vor der ersten Vermietung eine Anzeige beim Amt für Wohnungswesen der Stadt Köln mit den Angaben aus § 17 Abs. 4 WohnStG NRW (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Lage des Wohnraums, Haupt- oder Nebenwohnung, Vertriebsweg). Die Stadt vergibt darauf die Wohnraum-Identitätsnummer nach § 17 Abs. 5, die in jedem Inserat sichtbar angegeben sein muss. Melde außerdem jede einzelne Überlassung spätestens am zehnten Tag nach Beginn an die Stadt nach (§ 17 Abs. 6); bei ausbleibender Überlassungsanzeige erlischt die WID kraft Gesetzes. Als Mieter brauchst du zusätzlich die Erlaubnis deines Vermieters nach § 540 BGB.
Das nicht
Lass dich nicht von der Vorstellung verleiten, das Limit dauerhaft zu überschreiten — ab dem 91. Tag wirst du genehmigungspflichtig, die Stadt erteilt diese Genehmigung praktisch nie und nimmt allein für die Bearbeitung mindestens 500 Euro. Auch unvollständige Überlassungsanzeigen ziehen Konsequenzen nach sich: Bei Versäumnis erlischt deine WID, und Werbung ohne sichtbare Nummer ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 21 WohnStG NRW (Bußgeldrahmen bis 500.000 Euro, die Stadt Köln ist Bußgeldbehörde); in der Praxis trifft es Anbieter regelmäßig im vier- bis fünfstelligen Bereich.
Algorithmisch erstellt, 20.05.2026 · Quelle: § 1 Wohnraumschutzsatzung Köln + WohnStG NRW § 17 Abs. 4-6
Welche Gesetze gelten?
Bundesrecht setzt den Rahmen, Landesrecht konkretisiert, Kommunen vollziehen.
EU / Bund
§ 553 BGB
Anspruch des Mieters auf Untermieterlaubnis bei berechtigtem Interesse
Quelle →
§ 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB
Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch (Ferienwohnung)
Quelle →
Land
Weitere relevante Vorschriften
- § 556d BGB — Mietpreisbremse — Wiedervermietung max. 10 Prozent über ortsüblicher Vergleichsmiete
- § 558 BGB — Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, Kappungsgrenze 15 oder 20 Prozent
- § 19 BMG — Bundesmeldegesetz — Wohnungsgeberbestätigung pflicht bei Anmeldung
- § 29 BMG — Bundesmeldegesetz — Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten
- §§ 21, 22 Nr. 3, 15 EStG — Einkommensteuergesetz — Vermietung als Einkunftsart
- § 14 GewO — Gewerbeordnung — Anzeigepflicht bei gewerbsmäßiger Vermietung
- MG NRW — Meldegesetz Nordrhein-Westfalen
- MietSchVO NRW — NRW-Mieterschutzverordnung — Mietpreisbremse plus Kappungsgrenze
- MietSchVO NRW, § 1 Absatz 2 (Ermächtigung nach § 558 Absatz 3 Satz 3 BGB) — NRW-Mieterschutzverordnung — bestimmt Gebiete mit angespanntem Markt
Stadtdaten zuletzt geprüft: 20.4.2026
