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Gelsenkirchen, Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen hat ein Wohnraumschutz-Gesetz auf Landesebene.
Aktuell, nach unserem Kenntnisstand, hat Gelsenkirchen keine eigene kommunale Satzung — es greift das Landesrecht neben den bundesrechtlichen Regeln (§ 535, § 553 BGB).
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Ganze Wohnung über Airbnb in Gelsenkirchen vermieten
Das geht
Eine ganze Wohnung als Ferienwohnung über Airbnb oder Booking anzubieten ist in Gelsenkirchen ohne kommunale Genehmigung möglich – die Stadt hat keine Zweckentfremdungssatzung. Was du dennoch brauchst: eine saubere Gewerbeanmeldung beziehungsweise saubere Einordnung als Vermietungseinkünfte, eine geeignete Versicherung, einen Beherbergungsmeldeschein pro Gast und – falls du selbst Mieter bist – vorab die ausdrückliche Erlaubnis deines Vermieters nach § 540 BGB.
Das nicht
Verwechsel die freundliche Rechtslage nicht mit Steuerfreiheit – Einkünfte sind anzugeben, Umsatzsteuer kann ab dem Kleinunternehmer-Grenzwert greifen. In Eigentümergemeinschaften kann die Teilungserklärung kurzzeitige Beherbergung untersagen, prüfe das vor dem Listing. Achte auf Lärm- und Müll-Themen – Beschwerden aus der Nachbarschaft sind der häufigste Grund, dass eine bislang lockere Stadt anfängt, doch eine Satzung zu prüfen.
Algorithmisch erstellt, 20.05.2026 · Quelle: § 12 WohnStG NRW
Welche Gesetze gelten?
Bundesrecht setzt den Rahmen, Landesrecht konkretisiert, Kommunen vollziehen.
EU / Bund
§ 553 BGB
Anspruch des Mieters auf Untermieterlaubnis bei berechtigtem Interesse
Quelle →
§ 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB
Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch (Ferienwohnung)
Quelle →
Land
Kommune— keine spezifische Regelung
Weitere relevante Vorschriften
- § 556d BGB — Mietpreisbremse — Wiedervermietung max. 10 Prozent über ortsüblicher Vergleichsmiete
- § 558 BGB — Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, Kappungsgrenze 15 oder 20 Prozent
- § 19 BMG — Bundesmeldegesetz — Wohnungsgeberbestätigung pflicht bei Anmeldung
- § 29 BMG — Bundesmeldegesetz — Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten
- §§ 21, 22 Nr. 3, 15 EStG — Einkommensteuergesetz — Vermietung als Einkunftsart
- § 14 GewO — Gewerbeordnung — Anzeigepflicht bei gewerbsmäßiger Vermietung
- MG NRW — Meldegesetz Nordrhein-Westfalen
- MietSchVO NRW — NRW-Mieterschutzverordnung — Mietpreisbremse plus Kappungsgrenze
- MietSchVO NRW, § 1 Absatz 2 (Ermächtigung nach § 558 Absatz 3 Satz 3 BGB) — NRW-Mieterschutzverordnung — bestimmt Gebiete mit angespanntem Markt
