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Hamm, Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen hat ein Wohnraumschutz-Gesetz auf Landesebene.
Aktuell, nach unserem Kenntnisstand, hat Hamm keine eigene kommunale Satzung — es greift das Landesrecht neben den bundesrechtlichen Regeln (§ 535, § 553 BGB).
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Ganze Wohnung in Hamm über Airbnb anbieten
Das geht
Eine komplette Wohnung in Hamm darfst du auch über Airbnb oder Booking anbieten, weil die Stadt bisher keine Zweckentfremdungssatzung nach § 12 WohnStG NRW erlassen hat. Anders als in Köln, Dortmund oder Düsseldorf gibt es deshalb keine kommunale Anzeigepflicht. Denk trotzdem an den Beherbergungsmeldeschein nach Bundesmeldegesetz, prüfe die Anmeldung als Gewerbe ab regelmäßiger Tourismusvermietung und schau bei einer Eigentumswohnung in Teilungserklärung und WEG-Beschlüsse — viele verbieten Kurzzeitvermietung intern.
Das nicht
Verlass dich nicht auf den heutigen Stand. Der Landesgesetzgeber rechnet ausdrücklich damit, dass weitere Kommunen folgen — Hamm könnte jederzeit eine Satzung erlassen, dann gilt die Wohnraum-ID sehr kurzfristig. Wenn du als Mieter die ganze Wohnung dauerhaft auf Airbnb anbietest, ohne den Vermieter einzubinden, ist das ein klarer Kündigungsgrund nach § 543 Abs. 2 Nr. 2 BGB. Bußgelder nach § 21 WohnStG NRW können bei späterer Satzung in den hohen fünfstelligen Bereich gehen.
Algorithmisch erstellt, 20.05.2026 · Quelle: WohnStG NRW § 17 (Hermes-Recherche 2026-05-20)
Welche Gesetze gelten?
Bundesrecht setzt den Rahmen, Landesrecht konkretisiert, Kommunen vollziehen.
EU / Bund
§ 553 BGB
Anspruch des Mieters auf Untermieterlaubnis bei berechtigtem Interesse
Quelle →
§ 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB
Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch (Ferienwohnung)
Quelle →
Land
Kommune— keine spezifische Regelung
Weitere relevante Vorschriften
- § 556d BGB — Mietpreisbremse — Wiedervermietung max. 10 Prozent über ortsüblicher Vergleichsmiete
- § 558 BGB — Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, Kappungsgrenze 15 oder 20 Prozent
- § 19 BMG — Bundesmeldegesetz — Wohnungsgeberbestätigung pflicht bei Anmeldung
- § 29 BMG — Bundesmeldegesetz — Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten
- §§ 21, 22 Nr. 3, 15 EStG — Einkommensteuergesetz — Vermietung als Einkunftsart
- § 14 GewO — Gewerbeordnung — Anzeigepflicht bei gewerbsmäßiger Vermietung
- MG NRW — Meldegesetz Nordrhein-Westfalen
- MietSchVO NRW — NRW-Mieterschutzverordnung — Mietpreisbremse plus Kappungsgrenze
- MietSchVO NRW, § 1 Absatz 2 (Ermächtigung nach § 558 Absatz 3 Satz 3 BGB) — NRW-Mieterschutzverordnung — bestimmt Gebiete mit angespanntem Markt
