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Aachen, Nordrhein-Westfalen
Aachen hat eine eigene Wohnraumschutz-Satzung.
Sie regelt, wann eine Vermietung als Zweckentfremdung gilt.
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Ganze Wohnung in Aachen über Airbnb vermieten
Das geht
Komplette Wohnungen darfst du in Aachen bis zu 90 Tage pro Kalenderjahr über Airbnb anbieten, ohne eine Zweckentfremdungsgenehmigung zu brauchen. Zeige die Nutzung vorher beim Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration der Stadt Aachen an, mit den Angaben aus § 17 Abs. 4 WohnStG NRW (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Lage des Wohnraums, Haupt- oder Nebenwohnung, Vertriebsweg). Die Stadt vergibt darauf die Wohnraum-Identitätsnummer kostenlos nach § 17 Abs. 5, die in jedem Inserat sichtbar angegeben sein muss. Melde außerdem jede einzelne Überlassung spätestens am zehnten Tag nach Beginn an die Stadt nach (§ 17 Abs. 6); bei ausbleibender Überlassungsanzeige erlischt die WID kraft Gesetzes. Willst du über die 90 Tage hinausgehen, beantrage rechtzeitig die Genehmigung beim Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration — das ist gebührenpflichtig und braucht ein überwiegendes berechtigtes Interesse. Als Mieter brauchst du zusätzlich die schriftliche Zustimmung deines Vermieters.
Das nicht
Buche die Wohnung niemals durch über die 90 Tage hinaus, ohne dass die Genehmigung vorliegt — das ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 21 WohnStG NRW (Bußgeldrahmen bis 500.000 Euro, die Stadt Aachen ist Bußgeldbehörde). Auch die kostenlose Überlassung an Freunde befreit dich nicht von der Registrierungspflicht, das WohnStG unterscheidet hier nicht. Lass die Wohnung außerdem nicht länger als sechs Monate leerstehen, sonst gilt das selbst schon als Zweckentfremdung nach § 12 Abs. 2 Nr. 5 WohnStG NRW.
Algorithmisch erstellt, 20.05.2026 · Quelle: § 1 Wohnraumschutzsatzung Aachen + WohnStG NRW § 17 Abs. 4-6
Welche Gesetze gelten?
Bundesrecht setzt den Rahmen, Landesrecht konkretisiert, Kommunen vollziehen.
EU / Bund
§ 553 BGB
Anspruch des Mieters auf Untermieterlaubnis bei berechtigtem Interesse
Quelle →
§ 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB
Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch (Ferienwohnung)
Quelle →
Land
Weitere relevante Vorschriften
- § 556d BGB — Mietpreisbremse — Wiedervermietung max. 10 Prozent über ortsüblicher Vergleichsmiete
- § 558 BGB — Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, Kappungsgrenze 15 oder 20 Prozent
- § 19 BMG — Bundesmeldegesetz — Wohnungsgeberbestätigung pflicht bei Anmeldung
- § 29 BMG — Bundesmeldegesetz — Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten
- §§ 21, 22 Nr. 3, 15 EStG — Einkommensteuergesetz — Vermietung als Einkunftsart
- § 14 GewO — Gewerbeordnung — Anzeigepflicht bei gewerbsmäßiger Vermietung
- MG NRW — Meldegesetz Nordrhein-Westfalen
- MietSchVO NRW — NRW-Mieterschutzverordnung — Mietpreisbremse plus Kappungsgrenze
- MietSchVO NRW, § 1 Absatz 2 (Ermächtigung nach § 558 Absatz 3 Satz 3 BGB) — NRW-Mieterschutzverordnung — bestimmt Gebiete mit angespanntem Markt
Stadtdaten zuletzt geprüft: 20.4.2026
