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Krefeld, Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen hat ein Wohnraumschutz-Gesetz auf Landesebene.
Aktuell, nach unserem Kenntnisstand, hat Krefeld keine eigene kommunale Satzung — es greift das Landesrecht neben den bundesrechtlichen Regeln (§ 535, § 553 BGB).
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Ganze Wohnung über Airbnb in Krefeld vermieten
Das geht
Krefeld ist eine der wenigen größeren NRW-Städte, in denen du eine ganze Wohnung über Airbnb aktuell ohne kommunale Genehmigung anbieten kannst. Es gibt weder eine Wohnraumschutzsatzung in Kraft noch eine Anzeigepflicht nach § 17 WohnStG NRW. Du brauchst aber die rechtliche Berechtigung an der Wohnung: als Eigentümer Blick auf die Teilungserklärung und WEG-Beschlüsse, als Mieter eine schriftliche Erlaubnis des Vermieters für gewerbliche Kurzzeitvermietung. Stelle für jeden Gast einen Beherbergungs-Meldeschein nach Bundesmeldegesetz aus und gib die Einnahmen vollständig in der Steuererklärung an.
Das nicht
Plane das Modell nicht als unbefristet sicher. Der Krefelder Stadtrat hatte im Mai 2025 bereits eine Wohnraumschutzsatzung beschlossen, die zum 1. Januar 2026 in Kraft treten sollte und Kurzzeitvermietung ab 90 Tagen im Jahr genehmigungspflichtig gemacht hätte. Sie wurde im Dezember 2025 vor Inkrafttreten gekippt, kann aber jederzeit in einer neuen Ratsperiode wiederkommen. Bau dein Geschäftsmodell also so, dass du im Ernstfall innerhalb weniger Monate auf längere Mietverhältnisse oder befristete möblierte Vermietung umstellen kannst.
Algorithmisch erstellt, 20.05.2026 · Quelle: WohnStG NRW § 17 (Hermes-Recherche 2026-05-20)
Welche Gesetze gelten?
Bundesrecht setzt den Rahmen, Landesrecht konkretisiert, Kommunen vollziehen.
EU / Bund
§ 553 BGB
Anspruch des Mieters auf Untermieterlaubnis bei berechtigtem Interesse
Quelle →
§ 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB
Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch (Ferienwohnung)
Quelle →
Land
Kommune— keine spezifische Regelung
Weitere relevante Vorschriften
- § 556d BGB — Mietpreisbremse — Wiedervermietung max. 10 Prozent über ortsüblicher Vergleichsmiete
- § 558 BGB — Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, Kappungsgrenze 15 oder 20 Prozent
- § 19 BMG — Bundesmeldegesetz — Wohnungsgeberbestätigung pflicht bei Anmeldung
- § 29 BMG — Bundesmeldegesetz — Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten
- §§ 21, 22 Nr. 3, 15 EStG — Einkommensteuergesetz — Vermietung als Einkunftsart
- § 14 GewO — Gewerbeordnung — Anzeigepflicht bei gewerbsmäßiger Vermietung
- MG NRW — Meldegesetz Nordrhein-Westfalen
- MietSchVO NRW — NRW-Mieterschutzverordnung — Mietpreisbremse plus Kappungsgrenze
- MietSchVO NRW, § 1 Absatz 2 (Ermächtigung nach § 558 Absatz 3 Satz 3 BGB) — NRW-Mieterschutzverordnung — bestimmt Gebiete mit angespanntem Markt
