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Die Lage in Krefeld

Nordrhein-Westfalen hat ein Wohnraumschutz-Gesetz auf Landesebene; aktuell, nach unserem Kenntnisstand, hat Krefeld keine eigene kommunale Satzung — es greift das Landesrecht neben den bundesrechtlichen Regeln (§ 535, § 553 BGB).

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Als Eigentümer deine Wohnung in Krefeld komplett über Airbnb vermieten

Das geht
Krefeld ist eine der wenigen größeren NRW-Städte, in denen du eine ganze Wohnung über Airbnb aktuell ohne kommunale Genehmigung anbieten kannst. Es gibt weder eine Wohnraumschutzsatzung in Kraft noch eine Anzeigepflicht nach § 17 WohnStG NRW. Du brauchst aber die rechtliche Berechtigung an der Wohnung: als Eigentümer Blick auf die Teilungserklärung und WEG-Beschlüsse. Stelle für Gäste ohne deutsche Staatsangehörigkeit einen Beherbergungs-Meldeschein nach Bundesmeldegesetz aus und gib die Einnahmen vollständig in der Steuererklärung an. Als Eigentümer entscheidest du selbst — niemand muss dir die Vermietung privat erlauben. Gehört deine Wohnung aber zu einer Eigentümergemeinschaft, prüfe vor dem ersten Inserat Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung: Grundsätzlich darfst du dein Sondereigentum auch kurzzeitig an wechselnde Gäste vermieten, soweit nicht das Gesetz entgegensteht (§ 13 Abs. 1 WEG), und ein nachträgliches Verbot der Kurzzeitvermietung braucht die Zustimmung aller Eigentümer, nicht nur eine Mehrheit (BGH, Urteil vom 12.04.2019 – V ZR 112/18). Deine Einnahmen trägst du als Vermietungseinkünfte in die Anlage V deiner Einkommensteuererklärung ein. Kläre außerdem die Umsatzsteuer: Kurzzeitvermietung ist mit 7 % steuerpflichtig — bleibst du mit deinem Gesamtumsatz bei höchstens 25.000 € im Vorjahr und höchstens 100.000 € im laufenden Jahr, greift die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) und die Umsatzsteuer entfällt.
Beachten
Rechne damit, dass deine Einnahmen sichtbar sind: Airbnb & Co. müssen deine Umsätze jedes Jahr bis zum 31. Januar an das Bundeszentralamt für Steuern melden (PStTG, die deutsche DAC7-Umsetzung) — unversteuerte Einnahmen fallen auf.
Achtung
Plane das Modell nicht als unbefristet sicher. Der Krefelder Stadtrat hatte im Mai 2025 bereits eine Wohnraumschutzsatzung beschlossen, die zum 1. Januar 2026 in Kraft treten sollte und Kurzzeitvermietung von mehr als 90 Tagen im Jahr — also ab dem 91. Tag — genehmigungspflichtig gemacht hätte. Sie wurde im Dezember 2025 vor Inkrafttreten gekippt, kann aber jederzeit in einer neuen Ratsperiode wiederkommen. Bau dein Geschäftsmodell also so, dass du im Ernstfall innerhalb weniger Monate auf längere Mietverhältnisse oder befristete möblierte Vermietung umstellen kannst. Übergehe ein Kurzzeitvermietungs-Verbot in Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung nicht — die Eigentümergemeinschaft kann Unterlassung von dir verlangen und durchsetzen.

Letzte Sichtung am 02.07.2026 · Quelle: WohnStG NRW § 17

Welche Gesetze gelten?

Bundesrecht setzt den Rahmen, Landesrecht konkretisiert, Kommunen vollziehen.