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Wuppertal, Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen hat ein Wohnraumschutz-Gesetz auf Landesebene.
Aktuell, nach unserem Kenntnisstand, hat Wuppertal keine eigene kommunale Satzung — es greift das Landesrecht neben den bundesrechtlichen Regeln (§ 535, § 553 BGB).
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Komplette Wohnung in Wuppertal über Airbnb vermieten
Das geht
Wuppertal hat anders als Köln, Düsseldorf oder Dortmund keine Zweckentfremdungssatzung erlassen — das Wohnraumstärkungsgesetz NRW greift hier nicht. Du kannst also grundsätzlich auch eine ganze Wohnung über Airbnb anbieten. Damit das sauber läuft, denk an drei Punkte: Erstens als Mieter brauchst du die Erlaubnis deines Vermieters nach § 540 BGB — Komplett-Kurzzeitvermietung wird er häufig ablehnen, lieber vorher offen klären. Zweitens als Eigentümer einer Eigentumswohnung prüf die Teilungserklärung und WEG-Beschlüsse — Kurzzeitvermietung kann dort untersagt sein. Drittens Beherbergungssteuer Wuppertal, Einkommensteuer und Meldescheine nach Bundesmeldegesetz nicht vergessen.
Das nicht
Mach keinen Dauerbetrieb daraus, wenn du es nicht baurechtlich abgeklärt hast. Eine Wohnung wird durch dauerhafte gewerbliche Kurzzeitvermietung zum Beherbergungsbetrieb — das ist eine Nutzungsänderung nach BauO NRW und kann eine eigene Baugenehmigung verlangen. Und ignorier nicht die Nachbarn: häufig wechselnde Gäste, Schlüsselübergaben, Koffer im Treppenhaus sorgen für Beschwerden, die schnell beim Ordnungsamt landen.
To Do (2)
- Bei der Stadt nachfragen
- Infrastrukturförderabgabe beim Steueramt Wuppertal anmeldenWuppertal erhebt seit 1. April 2020 eine Infrastrukturförderabgabe (5 % auf den Übernachtungspreis, umgangssprachlich Beherbergungssteuer). Anmeldung als Beherbergungsbetrieb beim Steueramt der Stadt; vierteljährliche Selbstberechnung und Abführung bis zum 15. nach Quartalsende.
Algorithmisch erstellt, 20.05.2026 · Quelle: WohnStG NRW § 17 (Hermes-Recherche 2026-05-20)
Welche Gesetze gelten?
Bundesrecht setzt den Rahmen, Landesrecht konkretisiert, Kommunen vollziehen.
EU / Bund
§ 553 BGB
Anspruch des Mieters auf Untermieterlaubnis bei berechtigtem Interesse
Quelle →
§ 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB
Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch (Ferienwohnung)
Quelle →
Land
Kommune— keine spezifische Regelung
Weitere relevante Vorschriften
- § 556d BGB — Mietpreisbremse — Wiedervermietung max. 10 Prozent über ortsüblicher Vergleichsmiete
- § 558 BGB — Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, Kappungsgrenze 15 oder 20 Prozent
- § 19 BMG — Bundesmeldegesetz — Wohnungsgeberbestätigung pflicht bei Anmeldung
- § 29 BMG — Bundesmeldegesetz — Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten
- §§ 21, 22 Nr. 3, 15 EStG — Einkommensteuergesetz — Vermietung als Einkunftsart
- § 14 GewO — Gewerbeordnung — Anzeigepflicht bei gewerbsmäßiger Vermietung
- MG NRW — Meldegesetz Nordrhein-Westfalen
- MietSchVO NRW — NRW-Mieterschutzverordnung — Mietpreisbremse plus Kappungsgrenze
- MietSchVO NRW, § 1 Absatz 2 (Ermächtigung nach § 558 Absatz 3 Satz 3 BGB) — NRW-Mieterschutzverordnung — bestimmt Gebiete mit angespanntem Markt
