Neue Suche
Würzburg, Bayern
Bayern hat ein Wohnraumschutz-Gesetz auf Landesebene.
Aktuell, nach unserem Kenntnisstand, hat Würzburg keine eigene kommunale Satzung — es greift das Landesrecht neben den bundesrechtlichen Regeln (§ 535, § 553 BGB).
Filter…
Ganze Würzburger Wohnung über Airbnb vermieten
Das geht
Würzburg hat sich bislang bewusst gegen eine Zweckentfremdungssatzung entschieden — anders als München, Nürnberg, Regensburg oder Erlangen. Eine ganze Wohnung über Airbnb für wechselnde Gäste anzubieten ist deshalb nicht über Art. 1 BayZwEWG verboten, du brauchst keine Wohnraumschutznummer. Trotzdem: Sprich mit der Bauaufsicht in der Veitshöchheimer Straße, bevor du startest. Wenn die Wohnung dauerhaft und ausschließlich an Touristen geht, kann die Bauaufsicht eine Nutzungsänderung nach Art. 57 BayBO verlangen — eine Bauvoranfrage gibt dir hier Rechtssicherheit. Mieter brauchen zusätzlich die Erlaubnis ihres Vermieters nach § 540 BGB, sonst riskieren sie das Mietverhältnis.
Das nicht
Lass dich nicht davon täuschen, dass Würzburg keine Satzung hat — die Stadt geht nach eigener Auskunft der Bauaufsicht aktiv gegen ungenehmigte Ferienwohnungen vor und kann die Nutzung untersagen, mit Bußgeldandrohung bis in den sechsstelligen Bereich. Vermiete nicht ohne saubere Steuer-Anmeldung — die ab Mai 2026 wirksame Plattform-Datenweitergabe nach EU-Verordnung 2024/1028 macht Inserate für die Finanzverwaltung sichtbar. Wenn du Mieter bist und ohne Vermieter-Zustimmung an Touristen vermietest, ist die fristlose Kündigung der nächste Schritt deines Vermieters.
Letzte Sichtung am 16.05.2026 · Quelle: Art. 1 BayZwEWG
Welche Gesetze gelten?
Bundesrecht setzt den Rahmen, Landesrecht konkretisiert, Kommunen vollziehen.
EU / Bund
§ 553 BGB
Anspruch des Mieters auf Untermieterlaubnis bei berechtigtem Interesse
Quelle →
§ 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB
Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch (Ferienwohnung)
Quelle →
Land
Kommune— keine spezifische Regelung
Weitere relevante Vorschriften
- § 556d BGB — Mietpreisbremse — Wiedervermietung max. 10 Prozent über ortsüblicher Vergleichsmiete
- § 558 BGB — Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, Kappungsgrenze 15 oder 20 Prozent
- § 19 BMG — Bundesmeldegesetz — Wohnungsgeberbestätigung pflicht bei Anmeldung
- § 29 BMG — Bundesmeldegesetz — Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten
- §§ 21, 22 Nr. 3, 15 EStG — Einkommensteuergesetz — Vermietung als Einkunftsart
- § 14 GewO — Gewerbeordnung — Anzeigepflicht bei gewerbsmäßiger Vermietung
- BayGMPP (BayRS 210-3-I), Art. 1–12 — Bayerisches Melde-, Pass- und Personalausweisgesetz
- BayRS 400-6-J — Bayerische Rechtssammlung — Aktenzeichen der Mieterschutzverordnung
- MiSchuV (BayRS 400-6-J), u.a. auf Grund § 558 Abs. 3 Satz 3 BGB — Bayerische Mieterschutzverordnung — Mietpreisbremse plus Kappungsgrenze
