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Ingolstadt, Bayern
Bayern hat ein Wohnraumschutz-Gesetz auf Landesebene.
Aktuell, nach unserem Kenntnisstand, hat Ingolstadt keine eigene kommunale Satzung — es greift das Landesrecht neben den bundesrechtlichen Regeln (§ 535, § 553 BGB).
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Ganze Wohnung in Ingolstadt über Airbnb vermieten
Das geht
Ingolstadt gehört zu den wenigen größeren Städten ohne Zweckentfremdungssatzung, die Acht-Wochen-Grenze für Fremdenbeherbergung aus dem BayZwEWG greift hier nicht. Du kannst eine Zweitwohnung oder eine leerstehende Einheit also auch dauerhaft über Airbnb anbieten, ohne kommunale Genehmigung. Bereite dich frühzeitig auf die EU-Registrierungspflicht vor: ab Mai 2026 müssen Plattformen eine Registriernummer abfragen, in Bayern wird das über Art. 2a BayZwEWG verwaltet. Melde dich beim Tourismusamt zur Beherbergungsabgabe und führe Meldescheine korrekt.
Das nicht
Stell die Wohnung nicht ohne Brandschutz-Check und passende Versicherung online. Die normale Wohngebäudeversicherung deckt Kurzzeitvermietung meist nicht ab. Bei Eigentumswohnungen prüfst du außerdem die Gemeinschaftsordnung, eine Mehrheit der Eigentümer kann nach aktueller BGH-Rechtsprechung Kurzzeitvermietung einschränken. Als Mieter brauchst du für die komplette Wohnungs-Überlassung an Airbnb die Erlaubnis des Vermieters nach § 540 BGB, eine Pauschal-Erlaubnis schließt Airbnb in der Regel nicht ein.
Letzte Sichtung am 16.05.2026 · Quelle: Art. 1 BayZwEWG
Welche Gesetze gelten?
Bundesrecht setzt den Rahmen, Landesrecht konkretisiert, Kommunen vollziehen.
EU / Bund
§ 553 BGB
Anspruch des Mieters auf Untermieterlaubnis bei berechtigtem Interesse
Quelle →
§ 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB
Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch (Ferienwohnung)
Quelle →
Land
Kommune— keine spezifische Regelung
Weitere relevante Vorschriften
- § 556d BGB — Mietpreisbremse — Wiedervermietung max. 10 Prozent über ortsüblicher Vergleichsmiete
- § 558 BGB — Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, Kappungsgrenze 15 oder 20 Prozent
- § 19 BMG — Bundesmeldegesetz — Wohnungsgeberbestätigung pflicht bei Anmeldung
- § 29 BMG — Bundesmeldegesetz — Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten
- §§ 21, 22 Nr. 3, 15 EStG — Einkommensteuergesetz — Vermietung als Einkunftsart
- § 14 GewO — Gewerbeordnung — Anzeigepflicht bei gewerbsmäßiger Vermietung
- BayGMPP (BayRS 210-3-I), Art. 1–12 — Bayerisches Melde-, Pass- und Personalausweisgesetz
- BayRS 400-6-J — Bayerische Rechtssammlung — Aktenzeichen der Mieterschutzverordnung
- MiSchuV (BayRS 400-6-J), u.a. auf Grund § 558 Abs. 3 Satz 3 BGB — Bayerische Mieterschutzverordnung — Mietpreisbremse plus Kappungsgrenze
