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Regensburg, Bayern
Regensburg hat eine eigene Wohnraumschutz-Satzung.
Sie regelt, wann eine Vermietung als Zweckentfremdung gilt.
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Ganze Wohnung in Regensburg über Airbnb vermieten
Das geht
Eine komplette Wohnung darfst du in Regensburg ohne Genehmigung höchstens insgesamt acht Wochen pro Kalenderjahr an Airbnb- oder Booking-Gäste vermieten. Genau genommen ist das die Grenze, ab der die Stadt eine Fremdenbeherbergung als Zweckentfremdung wertet. Möchtest du darüber hinaus, beantrage rechtzeitig vorher eine Zweckentfremdungs-Genehmigung beim Amt für Stadtentwicklung. Die Stadt muss innerhalb von sechs Monaten entscheiden — nach Fristablauf gilt deine Genehmigung nach § 4 Absatz 5 ZeS automatisch als erteilt. Diese Genehmigungsfiktion ist dein bester Hebel, wenn die Verwaltung schleppt.
Das nicht
Verlass dich nicht auf Schlupflöcher wie das Aufteilen einer Wohnung auf mehrere Plattform-Konten oder das Vermieten an Bekannte mit Gefälligkeits-Quittung — § 11 ZeS gibt der Stadt Auskunftsrechte gegen Vermieter, Verwalter und Plattformbetreiber. Verschiebe auch nichts auf nach der Buchung: Eine nachträgliche Genehmigung heilt eine bereits begangene Ordnungswidrigkeit nach § 13 Absatz 3 ZeS ausdrücklich nicht, und Klagen gegen Verwaltungsakte haben nach § 12 Absatz 4 ZeS keine aufschiebende Wirkung. Bußgelder bis in den fünfstelligen Bereich sind realistisch, der gesetzliche Rahmen geht bis 500.000 Euro.
Letzte Sichtung am 16.05.2026 · Quelle: § 3 ZeS Regensburg
Welche Gesetze gelten?
Bundesrecht setzt den Rahmen, Landesrecht konkretisiert, Kommunen vollziehen.
EU / Bund
§ 553 BGB
Anspruch des Mieters auf Untermieterlaubnis bei berechtigtem Interesse
Quelle →
§ 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB
Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch (Ferienwohnung)
Quelle →
Weitere relevante Vorschriften
- § 556d BGB — Mietpreisbremse — Wiedervermietung max. 10 Prozent über ortsüblicher Vergleichsmiete
- § 558 BGB — Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, Kappungsgrenze 15 oder 20 Prozent
- § 19 BMG — Bundesmeldegesetz — Wohnungsgeberbestätigung pflicht bei Anmeldung
- § 29 BMG — Bundesmeldegesetz — Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten
- §§ 21, 22 Nr. 3, 15 EStG — Einkommensteuergesetz — Vermietung als Einkunftsart
- § 14 GewO — Gewerbeordnung — Anzeigepflicht bei gewerbsmäßiger Vermietung
- BayGMPP (BayRS 210-3-I), Art. 1–12 — Bayerisches Melde-, Pass- und Personalausweisgesetz
- BayRS 400-6-J — Bayerische Rechtssammlung — Aktenzeichen der Mieterschutzverordnung
- MiSchuV (BayRS 400-6-J), u.a. auf Grund § 558 Abs. 3 Satz 3 BGB — Bayerische Mieterschutzverordnung — Mietpreisbremse plus Kappungsgrenze
Stadtdaten zuletzt geprüft: 20.4.2026
