Neue Suche
Erlangen, Bayern
Erlangen hat eine eigene Wohnraumschutz-Satzung.
Sie regelt, wann eine Vermietung als Zweckentfremdung gilt.
Filter…
Ganze Wohnung in Erlangen über Airbnb vermieten
Das geht
Bis acht Wochen pro Kalenderjahr darfst du deine komplette Wohnung in Erlangen über Airbnb anbieten, zum Beispiel während deiner eigenen Urlaubs- oder Geschäftsreisen. Führe eine Buchungsliste, damit die Acht-Wochen-Grenze nachweisbar ist. Willst du mehr Tage, beantrage eine Zweckentfremdungsgenehmigung; sie kann nach § 6 ZwEVS gegen Schaffung von Ersatzwohnraum oder nach § 7 gegen Ausgleichszahlung erteilt werden. Die Stadt entscheidet innerhalb von drei Monaten, danach gilt die Genehmigung kraft Gesetzes als erteilt. Eine eigene Registrierungs- oder Wohnraumschutznummer wie in Hamburg, Berlin oder München gibt es in Erlangen aktuell nicht.
Das nicht
Plane keine dauerhafte Vermietung der ganzen Wohnung als Ferienwohnung ohne Genehmigung. Anders als in Berlin oder Hamburg kennt Erlangen kein Hauptwohnsitz-Privileg, auch wenn du selbst dort gemeldet bist. Bei Überschreitung sind Bußgelder bis in den hohen fünfstelligen Bereich realistisch, gesetzlich möglich sind bis 500.000 Euro; zusätzlich kann die Stadt anordnen, dass die Wohnung wieder dem Wohnungsmarkt zugeführt wird. Verschweige auch nicht den Status: Auskunftsverweigerung gegenüber der Stadt ist ein eigener Bußgeldtatbestand mit bis zu 50.000 Euro.
Letzte Sichtung am 16.05.2026 · Quelle: § 3 ZwEVS Erlangen
Welche Gesetze gelten?
Bundesrecht setzt den Rahmen, Landesrecht konkretisiert, Kommunen vollziehen.
EU / Bund
§ 553 BGB
Anspruch des Mieters auf Untermieterlaubnis bei berechtigtem Interesse
Quelle →
§ 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB
Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch (Ferienwohnung)
Quelle →
Weitere relevante Vorschriften
- § 556d BGB — Mietpreisbremse — Wiedervermietung max. 10 Prozent über ortsüblicher Vergleichsmiete
- § 558 BGB — Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, Kappungsgrenze 15 oder 20 Prozent
- § 19 BMG — Bundesmeldegesetz — Wohnungsgeberbestätigung pflicht bei Anmeldung
- § 29 BMG — Bundesmeldegesetz — Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten
- §§ 21, 22 Nr. 3, 15 EStG — Einkommensteuergesetz — Vermietung als Einkunftsart
- § 14 GewO — Gewerbeordnung — Anzeigepflicht bei gewerbsmäßiger Vermietung
- BayGMPP (BayRS 210-3-I), Art. 1–12 — Bayerisches Melde-, Pass- und Personalausweisgesetz
- BayRS 400-6-J — Bayerische Rechtssammlung — Aktenzeichen der Mieterschutzverordnung
- MiSchuV (BayRS 400-6-J), u.a. auf Grund § 558 Abs. 3 Satz 3 BGB — Bayerische Mieterschutzverordnung — Mietpreisbremse plus Kappungsgrenze
Stadtdaten zuletzt geprüft: 20.4.2026
