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Die Lage in München
Bundesrecht setzt den Rahmen, Landesrecht konkretisiert, Kommunen vollziehen — hier angewandt auf München.
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Als Eigentümer die ganze Wohnung über Airbnb in München
Das geht
• München hat eine aktive Zweckentfremdungssatzung (ZeS Stadtrecht 970, erlassen 01.09.2021, gültig bis 30.08.2026). Genehmigungsverfahren § 5 ZeS: Entscheidung binnen 12 Monaten, Schweigen gilt als Genehmigung (§ 5 Abs. 5); Genehmigung gegen Ausgleichszahlung (§ 8) oder Ersatzwohnraum (§ 7).
• § 4 Abs. 1 Nr. 3 ZeS München: Fremdenbeherbergung der ganzen Wohnung über 8 Wochen (56 Kalendertage) pro Kalenderjahr ist Zweckentfremdung; Stückelung der 56 Tage zulässig (Behördenpraxis).
Beachten
• § 13 Abs. 4 ZeS: Klagen gegen Vollzugsbescheide haben keine aufschiebende Wirkung.
• Die EU-Verordnung 2024/1028 (seit 20. Mai 2026) verpflichtet Plattformen wie Airbnb und Booking, Buchungsdaten an die Behörden zu übermitteln — das greift aber nur in Gebieten, die ein Registrierungsverfahren eingeführt haben (Art. 9 Abs. 1 i. V. m. Art. 13 Abs. 1 lit. b VO (EU) 2024/1028; die Datenübermittlung setzt eine Registriereinheit voraus). Eine eigene Registriernummer im Inserat brauchst du entsprechend nur dort, wo deine Gemeinde oder dein Land ein solches Verfahren eingeführt hat (z. B. NRW Wohnraum-Identitätsnummer, Hamburg Wohnraumschutznummer, Bayern Art. 2a ZwEWG).
• Münchner Online-Verfahren für die Registriernummer (Sozialreferat) ist noch nicht freigeschaltet; kommt mit der angekündigten ZeS-Änderung.
• Besondere Beherbergungs-Meldepflicht nach §§ 29–30 BMG — seit 1.1.2025 nur noch für Gäste ohne deutsche Staatsangehörigkeit.
• Nimm die Auskunftspflicht nach § 12 ZeS ernst — Verstöße können mit bis zu 50.000 € geahndet werden (§ 14 Abs. 2 ZeS).
• Mieteinnahmen sind einkommensteuerpflichtig und beim Finanzamt anzugeben.
Achtung
• Bußgeldrahmen bis 500.000 € für ungenehmigte Zweckentfremdung (§ 14 Abs. 1 ZeS i.V.m. Art. 4 ZwEWG).
Letzte Sichtung am 11.06.2026 · Quellen:
Welche Gesetze gelten?
Bundesrecht setzt den Rahmen, Landesrecht konkretisiert, Kommunen vollziehen.
EU / Bund
Weitere relevante Vorschriften
- BGB § 549 (möbliert-Ausnahme) — Wer ein möbliertes Zimmer in der selbst bewohnten Wohnung vermietet, ist von Teilen des Mieterschutzes (u. a. Mietpreisbremse) befreit.
- BMG (Bundesmeldegesetz) — Bundesmeldegesetz: für Übernachtungsgäste ohne deutsche Staatsangehörigkeit musst du einen Meldeschein ausfüllen lassen.
- EStG — Einkommensteuergesetz: deine Vermietungseinnahmen sind steuerpflichtig und gehören in die Steuererklärung.
- MiSchuV — Mieterschutzverordnung des Landes — Mietpreisbremse plus Kappungsgrenze
Stadtdaten zuletzt geprüft: 11.6.2026
