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Nürnberg, Bayern
Nürnberg hat eine eigene Wohnraumschutz-Satzung.
Sie regelt, wann eine Vermietung als Zweckentfremdung gilt.
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Ganze Wohnung in Nürnberg über Airbnb vermieten
Das geht
Wenn du deine selbst bewohnte Wohnung in den Urlaubswochen über Airbnb an Touristen weitergibst, sind acht Wochen pro Kalenderjahr genehmigungsfrei möglich. Plane die Wochen vorher durch und führe ein einfaches Belegungs-Logbuch, damit du der Stadt im Zweifel den Stand nachweisen kannst. Wenn du regelmäßiger oder ganzjährig über Plattformen vermieten willst, stelle vorher beim Stab Wohnen einen Antrag auf Zweckentfremdungsgenehmigung. Die Stadt entscheidet innerhalb von drei Monaten; danach gilt die Genehmigung als erteilt (Genehmigungsfiktion). Als Mieter brauchst du zusätzlich die Erlaubnis deines Vermieters — für Airbnb gibt es darauf keinen § 553-Anspruch.
Das nicht
Vermiete eine reine Anlagewohnung, die du nicht selbst bewohnst, nicht ohne Genehmigung: das Acht-Wochen-Privileg greift dann nicht, jede Kurzzeitvermietung ist sofort genehmigungspflichtig. Bußgelder gehen bei systematischer Zweckentfremdung schnell in den hohen fünf- bis sechsstelligen Bereich. Wenn dein Antrag aussichtsarm wirkt, prüf die Alternativen: möbliert auf Zeit an Wochenpendler, klassische Vermietung oder Ersatzwohnraum-Modell nach § 6 ZwEVS.
Letzte Sichtung am 20.05.2026 · Quelle: § 3 ZwEVS Nürnberg
Welche Gesetze gelten?
Bundesrecht setzt den Rahmen, Landesrecht konkretisiert, Kommunen vollziehen.
EU / Bund
§ 553 BGB
Anspruch des Mieters auf Untermieterlaubnis bei berechtigtem Interesse
Quelle →
§ 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB
Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch (Ferienwohnung)
Quelle →
Weitere relevante Vorschriften
- § 556d BGB — Mietpreisbremse — Wiedervermietung max. 10 Prozent über ortsüblicher Vergleichsmiete
- § 558 BGB — Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, Kappungsgrenze 15 oder 20 Prozent
- § 19 BMG — Bundesmeldegesetz — Wohnungsgeberbestätigung pflicht bei Anmeldung
- § 29 BMG — Bundesmeldegesetz — Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten
- §§ 21, 22 Nr. 3, 15 EStG — Einkommensteuergesetz — Vermietung als Einkunftsart
- § 14 GewO — Gewerbeordnung — Anzeigepflicht bei gewerbsmäßiger Vermietung
- BayGMPP (BayRS 210-3-I), Art. 1–12 — Bayerisches Melde-, Pass- und Personalausweisgesetz
- BayRS 400-6-J — Bayerische Rechtssammlung — Aktenzeichen der Mieterschutzverordnung
- MiSchuV (BayRS 400-6-J), u.a. auf Grund § 558 Abs. 3 Satz 3 BGB — Bayerische Mieterschutzverordnung — Mietpreisbremse plus Kappungsgrenze
Stadtdaten zuletzt geprüft: 20.4.2026
