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Karlsruhe, Baden-Württemberg
Baden-Württemberg hat ein Wohnraumschutz-Gesetz auf Landesebene.
Aktuell, nach unserem Kenntnisstand, hat Karlsruhe keine eigene kommunale Satzung — es greift das Landesrecht neben den bundesrechtlichen Regeln (§ 535, § 553 BGB).
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Ganze Wohnung in Karlsruhe über Airbnb vermieten
Das geht
Karlsruhe ist eine der wenigen großen Städte in Baden-Württemberg ohne Zweckentfremdungssatzung — eine ganze Wohnung über Airbnb anzubieten, ist hier formal legal, ohne Wohnraumschutznummer und ohne Tageshöchstgrenze. Du brauchst aber zwingend zwei Bausteine: Erstens die Anmeldung als Beherbergungsbetrieb bei der Stadtkämmerei, Abteilung Kommunale Steuern (Karlsruhe City Tax), inklusive Buchungszeichen. Quartalsweise reichst du die Steueranmeldung ein und führst 4,00 Euro pro Gast und Nacht ab (ab 2028: 4,50 Euro). Zweitens, wenn du Mieter bist: die schriftliche Erlaubnis deines Vermieters nach § 540 BGB — bei Kurzzeitvermietung verweigern Vermieter sie sehr häufig. Hol dir die ausdrückliche Zustimmung, bevor du das Inserat schaltest. Lass jeden Gast einen Meldeschein nach § 29 Bundesmeldegesetz ausfüllen.
Das nicht
Behalte im Blick: Die Lage kann sich schnell ändern. Die Grünen-Fraktion hat im April 2025 eine Zweckentfremdungssatzung beantragt, und über 350 Karlsruher Wohnungen auf Airbnb erhöhen den politischen Druck. Sobald Karlsruhe eine Satzung erlässt, würden Registrierungspflicht und ein 10-Wochen-Limit für Fremdenbeherbergung greifen — mit Bußgeldern, die nach dem ZwEWG BW bis in den fünfstelligen, bei Genehmigungsverstößen sogar sechsstelligen Bereich reichen können. Wer jetzt baut, sollte ein Modell wählen, das auch bei strengerem Recht funktioniert (zum Beispiel Mischnutzung Hauptwohnsitz plus gelegentliche Vermietung statt rein gewerblicher Ferienwohnung). Und unterschätze nicht die Mitwirkungspflicht der Plattformen: Airbnb muss der Karlsruher Stadtkämmerei auf Anforderung Auskunft über deine Buchungen geben.
To Do (2)
- Bei der Stadt nachfragen
- City Tax bei der Stadtkämmerei Karlsruhe anmeldenKarlsruhe erhebt seit 1. Juli 2025 die City Tax: 3,50 € pro Gast und Nacht (bis 31.12.2025), 4,00 € (2026–2027), 4,50 € (ab 2028). Anmeldung als Beherbergungsbetrieb bei der Stadtkämmerei, Abteilung Kommunale Steuern. Vierteljährliche Steueranmeldung bis zum 15. nach Quartalsende. Belegungen über zwei Monate sind ausgenommen.
Letzte Sichtung am 15.05.2026 · Quelle: § 2 ÜbernachtStS Karlsruhe
Welche Gesetze gelten?
Bundesrecht setzt den Rahmen, Landesrecht konkretisiert, Kommunen vollziehen.
EU / Bund
§ 553 BGB
Anspruch des Mieters auf Untermieterlaubnis bei berechtigtem Interesse
Quelle →
§ 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB
Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch (Ferienwohnung)
Quelle →
Kommune— keine spezifische Regelung
Weitere relevante Vorschriften
- § 556d BGB — Mietpreisbremse — Wiedervermietung max. 10 Prozent über ortsüblicher Vergleichsmiete
- § 558 BGB — Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, Kappungsgrenze 15 oder 20 Prozent
- § 19 BMG — Bundesmeldegesetz — Wohnungsgeberbestätigung pflicht bei Anmeldung
- § 29 BMG — Bundesmeldegesetz — Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten
- §§ 21, 22 Nr. 3, 15 EStG — Einkommensteuergesetz — Vermietung als Einkunftsart
- § 14 GewO — Gewerbeordnung — Anzeigepflicht bei gewerbsmäßiger Vermietung
- BW AGBMG — Baden-württembergisches Ausführungsgesetz zum Bundesmeldegesetz
- MietBegrV BW (GBl. 2025, Nr. 144); daneben KappVO BW und KSpFrV BW — Baden-Württemberg: Mietpreisbremse plus Kappungsgrenze in angespannten Märkten
- KappVO BW — Baden-Württembergische Kappungsgrenzen-Verordnung — max. 15 % in drei Jahren
- § 2 ÜbernachtStS Karlsruhe — Karlsruher Übernachtungsteuersatzung — Anmeldepflicht für private Beherbergung
