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Heilbronn, Baden-Württemberg
Baden-Württemberg hat ein Wohnraumschutz-Gesetz auf Landesebene.
Aktuell, nach unserem Kenntnisstand, hat Heilbronn keine eigene kommunale Satzung — es greift das Landesrecht neben den bundesrechtlichen Regeln (§ 535, § 553 BGB).
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Ganze Wohnung über Airbnb in Heilbronn vermieten
Das geht
Die vollständige Kurzzeitvermietung einer Wohnung in Heilbronn ist aktuell ohne kommunale Genehmigung möglich, weil die Stadt bislang keine Zweckentfremdungssatzung erlassen hat. Trag deine Einkünfte sauber in der Steuererklärung ein, hol bei häufiger Vermietung eine Auskunft beim Gewerbeamt zur Gewerbeanzeige ein und führe für jeden Gast einen Meldeschein. Als Mieter brauchst du in jedem Fall eine ausdrückliche schriftliche Erlaubnis deines Vermieters zur kompletten Untervermietung an wechselnde Gäste.
Das nicht
Schalt die Wohnung nicht dauerhaft fast nur noch für Kurzzeitgäste frei. Sobald die Wohnnutzung praktisch wegfällt, kann das Bauamt eine Nutzungsänderung verlangen und Brandschutz- sowie Stellplatzauflagen für Beherbergungsbetrieb anwenden. Sieh dir außerdem das Schlupfloch nicht als dauerhaft an: Erlässt der Heilbronner Gemeinderat eine Zweckentfremdungssatzung auf Grundlage des ZwEWG, gilt sofort das landesgesetzliche Zehn-Wochen-Limit und Bußgelder bis 100.000 Euro für Verstöße gegen das Genehmigungserfordernis sowie bis 50.000 Euro für Verstöße gegen Auskunfts-, Registrierungs- oder Anzeigepflichten.
Letzte Sichtung am 16.05.2026 · Quelle: § 1 ZwEWG BW
Welche Gesetze gelten?
Bundesrecht setzt den Rahmen, Landesrecht konkretisiert, Kommunen vollziehen.
EU / Bund
§ 553 BGB
Anspruch des Mieters auf Untermieterlaubnis bei berechtigtem Interesse
Quelle →
§ 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB
Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch (Ferienwohnung)
Quelle →
Land
Kommune— keine spezifische Regelung
Weitere relevante Vorschriften
- § 556d BGB — Mietpreisbremse — Wiedervermietung max. 10 Prozent über ortsüblicher Vergleichsmiete
- § 558 BGB — Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, Kappungsgrenze 15 oder 20 Prozent
- § 19 BMG — Bundesmeldegesetz — Wohnungsgeberbestätigung pflicht bei Anmeldung
- § 29 BMG — Bundesmeldegesetz — Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten
- §§ 21, 22 Nr. 3, 15 EStG — Einkommensteuergesetz — Vermietung als Einkunftsart
- § 14 GewO — Gewerbeordnung — Anzeigepflicht bei gewerbsmäßiger Vermietung
- BW AGBMG — Baden-württembergisches Ausführungsgesetz zum Bundesmeldegesetz
- MietBegrV BW (GBl. 2025, Nr. 144); daneben KappVO BW und KSpFrV BW — Baden-Württemberg: Mietpreisbremse plus Kappungsgrenze in angespannten Märkten
- KappVO BW — Baden-Württembergische Kappungsgrenzen-Verordnung — max. 15 % in drei Jahren
