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Stuttgart, Baden-Württemberg
Stuttgart hat eine eigene Wohnraumschutz-Satzung.
Sie regelt, wann eine Vermietung als Zweckentfremdung gilt.
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Ganze Wohnung in Stuttgart über Airbnb vermieten
Das geht
Du kannst eine ganze Wohnung in Stuttgart bis zu zehn Wochen pro Kalenderjahr an Touristen vermieten, ohne dass eine Zweckentfremdungsgenehmigung nötig ist. Pflicht ist aber in jedem Fall: vor der ersten Buchungs- oder Werbeanzeige Registrierung beim Baurechtsamt Stuttgart, Registrierungsnummer in jedes Inserat. Plane die Vermietungswochen klar im Kalender und dokumentiere sie. Willst du dauerhaft über die 10-Wochen-Schwelle, beantrage vorher eine Genehmigung nach § 4 ZwEVS; die wird in Stuttgart typischerweise nur gegen Bereitstellung von Ersatzwohnraum oder Zahlung einer Ausgleichssumme erteilt. Als Mieter brauchst du zusätzlich die Erlaubnis deines Vermieters für die Drittüberlassung.
Das nicht
Lass das Inserat nicht ohne Registriernummer online, das ist seit 01.01.2026 ein eigener Bußgeldtatbestand bis 50.000 Euro. Überschreite die 10-Wochen-Grenze nicht stillschweigend, denn unerlaubte Zweckentfremdung kostet bis zu 100.000 Euro, und eine nachgeschobene Genehmigung heilt den Verstoß nicht. Und glaube nicht, dass Plattformen wie Airbnb dich schützen: Anbieter digitaler Dienste unterliegen seit 2026 ebenfalls der Auskunftspflicht und müssen Nutzerdaten an das Baurechtsamt herausgeben.
Letzte Sichtung am 15.05.2026 · Quelle: § 3 ZwEVS Stuttgart
Welche Gesetze gelten?
Bundesrecht setzt den Rahmen, Landesrecht konkretisiert, Kommunen vollziehen.
EU / Bund
§ 553 BGB
Anspruch des Mieters auf Untermieterlaubnis bei berechtigtem Interesse
Quelle →
§ 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB
Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch (Ferienwohnung)
Quelle →
Weitere relevante Vorschriften
- § 556d BGB — Mietpreisbremse — Wiedervermietung max. 10 Prozent über ortsüblicher Vergleichsmiete
- § 558 BGB — Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, Kappungsgrenze 15 oder 20 Prozent
- § 19 BMG — Bundesmeldegesetz — Wohnungsgeberbestätigung pflicht bei Anmeldung
- § 29 BMG — Bundesmeldegesetz — Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten
- §§ 21, 22 Nr. 3, 15 EStG — Einkommensteuergesetz — Vermietung als Einkunftsart
- § 14 GewO — Gewerbeordnung — Anzeigepflicht bei gewerbsmäßiger Vermietung
- BW AGBMG — Baden-württembergisches Ausführungsgesetz zum Bundesmeldegesetz
- MietBegrV BW (GBl. 2025, Nr. 144); daneben KappVO BW und KSpFrV BW — Baden-Württemberg: Mietpreisbremse plus Kappungsgrenze in angespannten Märkten
- KappVO BW — Baden-Württembergische Kappungsgrenzen-Verordnung — max. 15 % in drei Jahren
Stadtdaten zuletzt geprüft: 20.4.2026
