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Freiburg im Breisgau, Baden-Württemberg
Freiburg im Breisgau hat eine eigene Wohnraumschutz-Satzung.
Sie regelt, wann eine Vermietung als Zweckentfremdung gilt.
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Ganze Wohnung in Freiburg über Airbnb vermieten
Das geht
Du kannst deine Wohnung in Freiburg ohne Genehmigung über Airbnb anbieten, solange die Fremdenbeherbergung insgesamt höchstens zehn Wochen im Kalenderjahr beträgt. Pflicht ist aber in jedem Fall: Registriere die Wohnung vorab online über Service-BW bei der Stadt Freiburg und gib die zugeteilte Registrierungsnummer in jedem Inserat sichtbar an. Willst du häufiger vermieten, beantrage rechtzeitig eine Zweckentfremdungsgenehmigung beim Baurechtsamt. In begründeten Fällen wird sie gegen Ausgleichszahlung erteilt, einmalig 4.200 EUR pro Quadratmeter Wohnfläche oder laufend in Höhe der durchschnittlichen Freiburger Nettokaltmiete. Bist du Mieter, brauchst du zusätzlich die ausdrückliche Erlaubnis deines Vermieters nach § 540 BGB.
Das nicht
Die zehn Wochen schleichend zu überschreiten ist die teuerste Variante: Ungenehmigte Zweckentfremdung kann mit bis zu 100.000 EUR Bußgeld geahndet werden, und eine nachträgliche Genehmigung heilt die Ordnungswidrigkeit ausdrücklich nicht. Auch wer mit Wohnsitz andernorts die Wohnung dauerhaft als Ferienunterkunft betreibt, fällt unter das Verbot, denn ein Hauptwohnsitz-Privileg gibt es in Freiburg nicht. Inserate ohne Registrierungsnummer sind ein eigenständiger Bußgeldtatbestand bis 50.000 EUR.
Letzte Sichtung am 15.05.2026 · Quelle: § 4 ZwEVS Freiburg
Welche Gesetze gelten?
Bundesrecht setzt den Rahmen, Landesrecht konkretisiert, Kommunen vollziehen.
EU / Bund
§ 553 BGB
Anspruch des Mieters auf Untermieterlaubnis bei berechtigtem Interesse
Quelle →
§ 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB
Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch (Ferienwohnung)
Quelle →
Weitere relevante Vorschriften
- § 556d BGB — Mietpreisbremse — Wiedervermietung max. 10 Prozent über ortsüblicher Vergleichsmiete
- § 558 BGB — Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, Kappungsgrenze 15 oder 20 Prozent
- § 19 BMG — Bundesmeldegesetz — Wohnungsgeberbestätigung pflicht bei Anmeldung
- § 29 BMG — Bundesmeldegesetz — Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten
- §§ 21, 22 Nr. 3, 15 EStG — Einkommensteuergesetz — Vermietung als Einkunftsart
- § 14 GewO — Gewerbeordnung — Anzeigepflicht bei gewerbsmäßiger Vermietung
- BW AGBMG — Baden-württembergisches Ausführungsgesetz zum Bundesmeldegesetz
- MietBegrV BW (GBl. 2025, Nr. 144); daneben KappVO BW und KSpFrV BW — Baden-Württemberg: Mietpreisbremse plus Kappungsgrenze in angespannten Märkten
- KappVO BW — Baden-Württembergische Kappungsgrenzen-Verordnung — max. 15 % in drei Jahren
Stadtdaten zuletzt geprüft: 20.4.2026
