Untervermieten in Niedersachsen
In Niedersachsen entscheidet jede Stadt selbst, ob sie Kurzzeitvermietung regelt. Hat deine Stadt eine Zweckentfremdungssatzung, gelten dort besondere Regeln: Oberhalb einer Tagesgrenze brauchst du eine Genehmigung, darunter reicht je nach Land eine Registrierung oder Anzeige — oft mit einer Nummer, die sichtbar ins Inserat muss. Auch ohne Satzung kann deine Stadt eigene Regeln haben — etwa eine Übernachtungs- oder Beherbergungssteuer; sonst gilt das Bundesrecht.
Rechtsgrundlage des Landes: NZwEWG. Bußgeldrahmen, wo eine Satzung gilt: bis 100.000 € (§ 6 NZwEWG).
Dauerhaft vermieten ist überall normale Wohnraumvermietung — kein Zweckentfremdungsthema, dafür brauchst du keine Genehmigung. Als Mieter hast du auf die Untervermietung eines Zimmers meist sogar einen Anspruch (§ 553 BGB); für die ganze Wohnung brauchst du die Erlaubnis deines Vermieters (§ 540 BGB).
Kurzzeit / Airbnb: hängt von deiner Stadt ab — hat sie eine Satzung, brauchst du oberhalb einer Tagesgrenze eine Genehmigung und meist schon darunter eine Registrierung; sonst keine Genehmigung, aber kommunale Übernachtungssteuern können trotzdem gelten. Such deine Stadt unten oder über die Karte.
Städte mit eigenen Regeln
Diese Städte haben eine eigene Satzung — hier gelten zusätzliche Regeln.
Weitere Städte in Niedersachsen
Hier gilt der oben beschriebene Landesrahmen — klick für die Details deiner Stadt.
- Osnabrück
- Wolfsburg
- Göttingen
- Salzgitter
- Hildesheim
- Delmenhorst
- Wilhelmshaven
- Lüneburg
- Celle
- Garbsen
- Hameln
- Nordhorn
- Lingen (Ems)
- Langenhagen
- Wolfenbüttel
- Peine
- Cuxhaven
- Emden
- Stade
- Goslar
- Melle
- Neustadt am Rübenberge
- Lehrte
- Seevetal
- Gifhorn
- Aurich
- Laatzen
- Buchholz in der Nordheide
- Wunstorf
- Buxtehude
- Papenburg
- Winsen (Luhe)
- Meppen
- Cloppenburg
- Seelze
- Leer (Ostfriesland)
- Barsinghausen
- Stuhr
- Vechta
- Achim
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