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Hannover, Niedersachsen
Hannover hat eine eigene Wohnraumschutz-Satzung.
Sie regelt, wann eine Vermietung als Zweckentfremdung gilt.
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Komplette Wohnung in Hannover über Airbnb anbieten
Das geht
Du kannst deine ganze Wohnung in Hannover tage- oder wochenweise über Airbnb oder vergleichbare Portale vermieten — bis zu insgesamt zwölf Wochen im Kalenderjahr (das sind 84 Tage, auch verteilt auf mehrere kürzere Zeiträume). Diese Freigrenze gilt für jeden Wohnraum unabhängig vom Hauptwohnsitz. Wenn du regelmäßig über die zwölf Wochen kommen willst, beantrage rechtzeitig eine Zweckentfremdungs-Genehmigung beim Sachgebiet Stadtentwicklung. Bei Unsicherheit, ob dein Vorhaben überhaupt genehmigungspflichtig ist, kannst du nach § 8 ZwEWS ein Negativattest erbitten — das gibt dir Rechtssicherheit auf Papier.
Das nicht
Plane keine Ganzjahres-Ferienwohnung ohne Genehmigung — über die Zwölf-Wochen-Schwelle hinaus ist das eine ungenehmigte Zweckentfremdung mit Bußgeldern nach § 13 ZwEWS bis 100.000 Euro. Achte zusätzlich auf das Werbeverbot des § 11 ZwEWS: Inserate, die ein ungenehmigtes Vorhaben bewerben, sind selbst angreifbar. Bestandsschutz besteht nur für Ferienwohnungs-Betrieb, der nachweislich vor dem 01.01.2019 rechtmäßig lief; neue Vollzeit-Ferienwohnungen sind genehmigungspflichtig. Als Mieter brauchst du außerdem zwingend die Zustimmung des Eigentümers nach § 540 BGB.
Letzte Sichtung am 15.05.2026 · Quelle: § 3 ZwEWS Hannover
Welche Gesetze gelten?
Bundesrecht setzt den Rahmen, Landesrecht konkretisiert, Kommunen vollziehen.
EU / Bund
§ 553 BGB
Anspruch des Mieters auf Untermieterlaubnis bei berechtigtem Interesse
Quelle →
§ 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB
Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch (Ferienwohnung)
Quelle →
Weitere relevante Vorschriften
- § 556d BGB — Mietpreisbremse — Wiedervermietung max. 10 Prozent über ortsüblicher Vergleichsmiete
- § 558 BGB — Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, Kappungsgrenze 15 oder 20 Prozent
- § 19 BMG — Bundesmeldegesetz — Wohnungsgeberbestätigung pflicht bei Anmeldung
- § 29 BMG — Bundesmeldegesetz — Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten
- §§ 21, 22 Nr. 3, 15 EStG — Einkommensteuergesetz — Vermietung als Einkunftsart
- § 14 GewO — Gewerbeordnung — Anzeigepflicht bei gewerbsmäßiger Vermietung
- Nds. AG BMG — Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesmeldegesetz
- NMiSchuV — Niedersächsische Mieterschutzverordnung — Mietpreisbremse plus Kappungsgrenze
- NMiSchuV, § 2 (Kappungsgrenze gemäß § 558 Abs. 3 Satz 2 BGB) — Niedersächsische Mieterschutzverordnung § 2 — Kappungsgrenze in angespannten Märkten
Stadtdaten zuletzt geprüft: 20.4.2026
