Hannover hat eine eigene Wohnraumschutz-Satzung, die regelt, wann eine Vermietung als Zweckentfremdung gilt.
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Als Eigentümer deine Wohnung in Hannover komplett über Airbnb vermieten
Das geht
Du kannst deine ganze Wohnung in Hannover tage- oder wochenweise über Airbnb oder vergleichbare Portale vermieten — bis zu insgesamt zwölf Wochen im Kalenderjahr (das sind 84 Tage, auch verteilt auf mehrere kürzere Zeiträume). Diese Freigrenze gilt für jeden Wohnraum unabhängig vom Hauptwohnsitz. Wenn du regelmäßig über die zwölf Wochen kommen willst, beantrage rechtzeitig eine Zweckentfremdungs-Genehmigung beim Sachgebiet Stadtentwicklung. Bei Unsicherheit, ob dein Vorhaben überhaupt genehmigungspflichtig ist, kannst du nach § 8 ZwEWS ein Negativattest erbitten — das gibt dir Rechtssicherheit auf Papier. Plane außerdem die Hannoversche Beherbergungsteuer ein: gestaffelt nach Übernachtungspreis — sie gilt auch für private Kurzzeitvermietung über Airbnb, du meldest dich beim Steueramt der Stadt an und führst sie selbst ab. Als Eigentümer entscheidest du dabei selbst — niemand muss dir die Vermietung privat erlauben. Gehört deine Wohnung aber zu einer Eigentümergemeinschaft, prüfe vor dem ersten Inserat Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung: Grundsätzlich darfst du dein Sondereigentum auch kurzzeitig an wechselnde Gäste vermieten, soweit nicht das Gesetz entgegensteht (§ 13 Abs. 1 WEG), und ein nachträgliches Verbot der Kurzzeitvermietung braucht die Zustimmung aller Eigentümer, nicht nur eine Mehrheit (BGH, Urteil vom 12.04.2019 – V ZR 112/18). Deine Einnahmen trägst du als Vermietungseinkünfte in die Anlage V deiner Einkommensteuererklärung ein. Kläre außerdem die Umsatzsteuer: Kurzzeitvermietung ist mit 7 % steuerpflichtig — bleibst du mit deinem Gesamtumsatz innerhalb der gesetzlichen Umsatzgrenzen, greift die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) und die Umsatzsteuer entfällt.
Beachten
Rechne damit, dass deine Einnahmen sichtbar sind: Airbnb & Co. müssen deine Umsätze jedes Jahr bis zum 31. Januar an das Bundeszentralamt für Steuern melden (PStTG, die deutsche DAC7-Umsetzung) — unversteuerte Einnahmen fallen auf.
Achtung
Plane keine Ganzjahres-Ferienwohnung ohne Genehmigung — über die Zwölf-Wochen-Schwelle hinaus ist das eine ungenehmigte Zweckentfremdung; der Bußgeldrahmen reicht bis (§ 13 ZwEWS), bei einzelnen privaten Verstößen fällt er real deutlich niedriger aus. Achte zusätzlich auf das Werbeverbot des § 11 ZwEWS: Inserate, die ein ungenehmigtes Vorhaben bewerben, sind selbst angreifbar. Bestandsschutz besteht nur für Ferienwohnungs-Betrieb, der nachweislich vor dem 01.01.2019 rechtmäßig lief; neue Vollzeit-Ferienwohnungen sind genehmigungspflichtig. Übergehe ein Kurzzeitvermietungs-Verbot in Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung nicht — die Eigentümergemeinschaft kann Unterlassung von dir verlangen und durchsetzen.
Deutsche Umsetzung der EU-Verordnung 2024/1028: standardisierter Datenaustausch zwischen Kurzzeitvermietungs-Plattformen und Behörden, seit 20.05.2026.