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Braunschweig, Niedersachsen
Niedersachsen hat ein Wohnraumschutz-Gesetz auf Landesebene.
Aktuell, nach unserem Kenntnisstand, hat Braunschweig keine eigene kommunale Satzung — es greift das Landesrecht neben den bundesrechtlichen Regeln (§ 535, § 553 BGB).
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Ganze Wohnung in Braunschweig über Airbnb vermieten
Das geht
Eine komplette Wohnung kannst du in Braunschweig grundsätzlich über Airbnb anbieten, anders als in Hamburg oder Berlin: keine Zweckentfremdungssatzung, keine Wohnraumschutznummer, kein Tage-Limit. Als Eigentümer prüfe nur die WEG-Teilungserklärung und die Hausordnung, weil die WEG-Gemeinschaft Kurzzeitvermietung einschränken kann. Plattformeinnahmen sind beim Finanzamt anzugeben, und bei Aufenthalten über drei Monaten gilt die Wohnungsgeberbestätigung nach BMG. Als Mieter brauchst du zusätzlich die Erlaubnis deines Vermieters — für Airbnb gibt es darauf keinen § 553-Anspruch.
Das nicht
Verwechsle Braunschweig nicht mit dem rechtsfreien Raum. Sobald du mehrere Wohnungen hotelähnlich betreibst, ist das baurechtlich eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung nach NBauO und führt ohne Antrag zu einer Untersagung. Und seit 20.05.2026 verpflichtet die EU-Verordnung 2024/1028 Plattformen zur standardisierten Hostdaten-Meldung — wirksam wird die Erfassung aber nur in Städten mit kommunalem Registriernummer-Verfahren. Braunschweig hat keines. Ein langfristig politisch unsicheres Feld bleibt es ohnehin: die Stadt hat das Thema mehrfach diskutiert.
Letzte Sichtung am 20.05.2026 · Quelle: § 1 NZwEWG
Welche Gesetze gelten?
Bundesrecht setzt den Rahmen, Landesrecht konkretisiert, Kommunen vollziehen.
EU / Bund
§ 553 BGB
Anspruch des Mieters auf Untermieterlaubnis bei berechtigtem Interesse
Quelle →
§ 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB
Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch (Ferienwohnung)
Quelle →
Land
Kommune— keine spezifische Regelung
Weitere relevante Vorschriften
- § 556d BGB — Mietpreisbremse — Wiedervermietung max. 10 Prozent über ortsüblicher Vergleichsmiete
- § 558 BGB — Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, Kappungsgrenze 15 oder 20 Prozent
- § 19 BMG — Bundesmeldegesetz — Wohnungsgeberbestätigung pflicht bei Anmeldung
- § 29 BMG — Bundesmeldegesetz — Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten
- §§ 21, 22 Nr. 3, 15 EStG — Einkommensteuergesetz — Vermietung als Einkunftsart
- § 14 GewO — Gewerbeordnung — Anzeigepflicht bei gewerbsmäßiger Vermietung
- Nds. AG BMG — Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesmeldegesetz
- NMiSchuV — Niedersächsische Mieterschutzverordnung — Mietpreisbremse plus Kappungsgrenze
- NMiSchuV, § 2 (Kappungsgrenze gemäß § 558 Abs. 3 Satz 2 BGB) — Niedersächsische Mieterschutzverordnung § 2 — Kappungsgrenze in angespannten Märkten
