Untervermieten in Sachsen
In Sachsen entscheidet jede Stadt selbst, ob sie Kurzzeitvermietung regelt. Hat deine Stadt eine Zweckentfremdungssatzung, gelten dort besondere Regeln: Oberhalb einer Tagesgrenze brauchst du eine Genehmigung, darunter reicht je nach Land eine Registrierung oder Anzeige — oft mit einer Nummer, die sichtbar ins Inserat muss. Auch ohne Satzung kann deine Stadt eigene Regeln haben — etwa eine Übernachtungs- oder Beherbergungssteuer; sonst gilt das Bundesrecht.
Rechtsgrundlage des Landes: SächsZwEVbG. Bußgeldrahmen, wo eine Satzung gilt: bis 100.000 € (§ 6 SächsZwEVbG).
Dauerhaft vermieten ist überall normale Wohnraumvermietung — kein Zweckentfremdungsthema, dafür brauchst du keine Genehmigung. Als Mieter hast du auf die Untervermietung eines Zimmers meist sogar einen Anspruch (§ 553 BGB); für die ganze Wohnung brauchst du die Erlaubnis deines Vermieters (§ 540 BGB).
Kurzzeit / Airbnb: hängt von deiner Stadt ab — hat sie eine Satzung, brauchst du oberhalb einer Tagesgrenze eine Genehmigung und meist schon darunter eine Registrierung; sonst keine Genehmigung, aber kommunale Übernachtungssteuern können trotzdem gelten. Such deine Stadt unten oder über die Karte.
Städte mit eigenen Regeln
Diese Städte haben eine eigene Satzung — hier gelten zusätzliche Regeln.
Weitere Städte in Sachsen
Hier gilt der oben beschriebene Landesrahmen — klick für die Details deiner Stadt.
- Zwickau
- Plauen
- Görlitz
- Freiberg
- Pirna
- Freital
- Bautzen / Budyšin
- Radebeul
- Hoyerswerda / Wojerecy
- Riesa
- Meißen
- Grimma
- Delitzsch
- Markkleeberg
- Zittau
- Döbeln
- Limbach-Oberfrohna
- Glauchau
- Werdau
- Coswig
- Borna
- Torgau
- Reichenbach im Vogtland
- Schkeuditz
- Aue-Bad Schlema
- Annaberg-Buchholz
- Radeberg
- Crimmitschau
- Großenhain
- Auerbach/Vogtl.
- Kamenz / Kamjenc
- Heidenau
- Eilenburg
- Wurzen
- Markranstädt
- Marienberg
- Taucha
- Schwarzenberg/Erzgeb.
- Weißwasser/O.L.
- Wilsdruff
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