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Chemnitz, Sachsen
Sachsen hat ein Wohnraumschutz-Gesetz auf Landesebene.
Aktuell, nach unserem Kenntnisstand, hat Chemnitz keine eigene kommunale Satzung — es greift das Landesrecht neben den bundesrechtlichen Regeln (§ 535, § 553 BGB).
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Ganze Wohnung in Chemnitz über Airbnb anbieten
Das geht
Eine komplette Wohnung über Airbnb in Chemnitz anzubieten ist derzeit ohne Wohnraumschutz-Genehmigung möglich, weil die Stadt bislang keine Zweckentfremdungs-Satzung nach dem Sächsischen Zweckentfremdungsverbotsgesetz erlassen hat. Pflicht ist trotzdem: Melde den Betrieb innerhalb eines Monats beim Kassen- und Steueramt der Stadt Chemnitz an, führe die fünfprozentige Beherbergungssteuer monatlich ab und führe Meldescheine für jeden Gast. Bist du nicht Eigentümer, sondern Mieter, brauchst du zusätzlich die schriftliche Erlaubnis deines Vermieters nach § 540 BGB. Prüfe beim Bauordnungsamt Chemnitz, ob bei intensiver gewerblicher Kurzzeitvermietung eine Nutzungsänderung nötig ist.
Das nicht
Verlass dich nicht darauf, dass diese entspannte Lage so bleibt: Mit dem Kulturhauptstadt-Jahr 2025 wächst der Druck auf den Chemnitzer Wohnungsmarkt, und der Stadtrat kann jederzeit eine Satzung beschließen — dann wäre Kurzzeitvermietung über zwölf Wochen im Jahr ohne Genehmigung Zweckentfremdung mit Bußgeld bis 100.000 Euro nach § 6 SächsZwEVbG. Seit 20.05.2026 verpflichtet die EU-Verordnung 2024/1028 Plattformen zur standardisierten Vermieter- und Umsatzdaten-Übermittlung — wirksam wird die Erfassung aber nur in Städten mit kommunalem Registriernummer-Verfahren. Chemnitz hat keines; eine künftige Satzung würde die Erfassung dort aktivieren.
To Do (2)
- Bei der Stadt nachfragen
- Beherbergungssteuer beim Kassen- und Steueramt Chemnitz anmeldenChemnitz erhebt seit 1. Januar 2024 5 % auf den Brutto-Übernachtungspreis. Anmeldung als Beherbergungsbetrieb beim Kassen- und Steueramt der Stadt; monatliche Erklärung und Abführung. Auszubildende und Umschüler sind befreit; Aufenthalte über sechs Monate ebenfalls.
Letzte Sichtung am 16.05.2026 · Quelle: § 1 SächsZwEVbG
Welche Gesetze gelten?
Bundesrecht setzt den Rahmen, Landesrecht konkretisiert, Kommunen vollziehen.
EU / Bund
§ 553 BGB
Anspruch des Mieters auf Untermieterlaubnis bei berechtigtem Interesse
Quelle →
§ 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB
Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch (Ferienwohnung)
Quelle →
Land
Kommune— keine spezifische Regelung
Weitere relevante Vorschriften
- § 556d BGB — Mietpreisbremse — Wiedervermietung max. 10 Prozent über ortsüblicher Vergleichsmiete
- § 558 BGB — Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, Kappungsgrenze 15 oder 20 Prozent
- § 19 BMG — Bundesmeldegesetz — Wohnungsgeberbestätigung pflicht bei Anmeldung
- § 29 BMG — Bundesmeldegesetz — Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten
- §§ 21, 22 Nr. 3, 15 EStG — Einkommensteuergesetz — Vermietung als Einkunftsart
- § 14 GewO — Gewerbeordnung — Anzeigepflicht bei gewerbsmäßiger Vermietung
- SächsAGBMG — Sächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesmeldegesetz
- SächsMPBVO / SächsKappGrVO — Sachsen: Mietpreisbremse und Kappungsgrenze in angespannten Märkten
- SächsKappGrVO — Sächsische Kappungsgrenzen-Verordnung — max. 15 % in drei Jahren
