Aktuell, nach unserem Kenntnisstand, regeln weder Hessen noch Wiesbaden Zweckentfremdung; es gelten die bundesrechtlichen Regeln (§ 535, § 553 BGB).
Filter…
Als Eigentümer deine Wohnung in Wiesbaden komplett über Airbnb vermieten
Das geht
Wiesbaden ist aktuell eine der wenigen Großstädte mit angespanntem Wohnungsmarkt, in denen die Kurzzeitvermietung einer ganzen Wohnung ohne eigene städtische Genehmigung möglich ist — die Stadt hat anders als Frankfurt, Darmstadt, Maintal oder Neu-Isenburg bislang keine Ferienwohnungssatzung nach § 12a HWoAufG erlassen. Lege für Gäste ohne deutsche Staatsangehörigkeit einen Beherbergungs-Meldeschein an, klär mit dem Finanzamt die einkommen- und ggf. umsatzsteuerliche Behandlung und prüf, ob du ein Gewerbe anmelden musst (Kriterium: Dauerhaftigkeit und Gewinnerzielungsabsicht). Stell dich darauf ein, dass die Stadtverordnetenversammlung an einer Satzung nach Frankfurter Vorbild und an einer Leerstandsregelung arbeitet — sobald die kommt, brauchst du eine Genehmigung und ggf. eine Ausgleichszahlung. Plane außerdem den Wiesbadener Kurbeitrag ein: 5,00 Euro pro Person und Nacht — er gilt auch für private Kurzzeitvermietung über Airbnb. Anders als in den meisten Städten zieht Airbnb ihn hier automatisch beim Gast ein und führt ihn an die Stadt ab; den einbehaltenen Betrag siehst du in deiner Airbnb-Abrechnung.
Als Eigentümer entscheidest du selbst — niemand muss dir die Vermietung privat erlauben. Gehört deine Wohnung aber zu einer Eigentümergemeinschaft, prüfe vor dem ersten Inserat Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung: Grundsätzlich darfst du dein Sondereigentum auch kurzzeitig an wechselnde Gäste vermieten, soweit nicht das Gesetz entgegensteht (§ 13 Abs. 1 WEG), und ein nachträgliches Verbot der Kurzzeitvermietung braucht die Zustimmung aller Eigentümer, nicht nur eine Mehrheit (BGH, Urteil vom 12.04.2019 – V ZR 112/18). Deine Einnahmen trägst du als Vermietungseinkünfte in die Anlage V deiner Einkommensteuererklärung ein. Kläre außerdem die Umsatzsteuer: Kurzzeitvermietung ist mit 7 % steuerpflichtig — bleibst du mit deinem Gesamtumsatz bei höchstens 25.000 € im Vorjahr und höchstens 100.000 € im laufenden Jahr, greift die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) und die Umsatzsteuer entfällt.
In Wiesbaden ist uns derzeit keine Zweckentfremdungssatzung bekannt (Stand 07/2026) — eine Ferienwohnungssatzung nach § 12a HWoAufG könnte die Stadt aber jederzeit erlassen. Hessen führt kein zentrales Satzungs-Verzeichnis; im Zweifel kurz bei der Stadt nachfragen.
Beachten
Seit dem 20.05.2026 übermitteln Plattformen nach der EU-Verordnung 2024/1028 Anbieter- und Umsatzdaten standardisiert an die Behörden. Eine eigene kommunale Registriernummer ist in Wiesbaden mangels Registrierungsverfahren aber nicht nötig. Rechne damit, dass deine Einnahmen sichtbar sind: Airbnb & Co. müssen deine Umsätze jedes Jahr bis zum 31. Januar an das Bundeszentralamt für Steuern melden (PStTG, die deutsche DAC7-Umsetzung) — unversteuerte Einnahmen fallen auf.
Achtung
Hessen hat seit dem 21.11.2025 ein Leerstandsgesetz (GVBl. 2025 Nr. 81, befristet bis 31.12.2032): Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt können spekulativen Leerstand über sechs Monate per Satzung genehmigungspflichtig machen; ein Verstoß dagegen kann mit Bußgeld bis 500.000 € geahndet werden (§ 5 Abs. 2 Leerstandsgesetz). Auf die Kurzzeitvermietung zielt es nicht — die bleibt einer möglichen Ferienwohnungssatzung nach § 12a HWoAufG vorbehalten; deren Verstöße trifft ein eigener, deutlich niedrigerer Bußgeldrahmen bis 25.000 € (§ 13 Abs. 2 HWoAufG). Tarne eine reine Kurzzeitvermietung nicht als möblierte Langzeitvermietung, wenn faktisch wöchentlich Gäste wechseln — die Bauaufsicht würde das auch in Wiesbaden als Fremdenbeherbergung einordnen, sobald eine Satzung in Kraft tritt. Übergehe ein Kurzzeitvermietungs-Verbot in Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung nicht — die Eigentümergemeinschaft kann Unterlassung von dir verlangen und durchsetzen.
Deutsche Umsetzung der EU-Verordnung 2024/1028: standardisierter Datenaustausch zwischen Kurzzeitvermietungs-Plattformen und Behörden, seit 20.05.2026.