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Wiesbaden, Hessen
Aktuell, nach unserem Kenntnisstand, regeln weder Hessen noch Wiesbaden Zweckentfremdung.
Es gelten die bundesrechtlichen Regeln (§ 535, § 553 BGB).
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Ganze Wohnung in Wiesbaden über Airbnb vermieten
Das geht
Wiesbaden ist aktuell eine der wenigen Großstädte mit angespanntem Wohnungsmarkt, in denen die Kurzzeitvermietung einer ganzen Wohnung ohne eigene städtische Genehmigung möglich ist — die Stadt hat anders als Frankfurt, Darmstadt, Maintal oder Neu-Isenburg bislang keine Ferienwohnungssatzung nach § 4 HWoAufG erlassen. Lege für jeden Gast einen Beherbergungs-Meldeschein an, klär mit dem Finanzamt die einkommen- und ggf. umsatzsteuerliche Behandlung und prüf, ob du ein Gewerbe anmelden musst (Kriterium: Dauerhaftigkeit und Gewinnerzielungsabsicht). Stell dich darauf ein, dass die Stadtverordnetenversammlung an einer Satzung nach Frankfurter Vorbild und an einer Leerstandsregelung arbeitet — sobald die kommt, brauchst du eine Genehmigung und ggf. eine Ausgleichszahlung. Als Mieter brauchst du zusätzlich die Erlaubnis deines Vermieters (§ 540 BGB) — für Airbnb gibt es darauf keinen § 553-Anspruch.
Das nicht
Lass die Wohnung nicht über mehrere Monate komplett leer stehen, nur um die Airbnb-Saison abzuwarten — das geplante hessische Leerstandsgesetz erlaubt Bußgelder bis in den hohen sechsstelligen Bereich bei spekulativem Leerstand ab sechs Monaten. Tarne eine reine Kurzzeitvermietung nicht als möblierte Langzeitvermietung, wenn faktisch wöchentlich Gäste wechseln — die Bauaufsicht würde das auch in Wiesbaden als Fremdenbeherbergung einordnen, sobald eine Satzung in Kraft tritt. Und wenn du Mieter bist: Ohne ausdrückliche Erlaubnis deines Vermieters über Airbnb zu vermieten ist nach BGH-Rechtsprechung ein Kündigungsgrund.
Letzte Sichtung am 20.05.2026 · Quelle: § 4 HWoAufG
Welche Gesetze gelten?
Bundesrecht setzt den Rahmen, Landesrecht konkretisiert, Kommunen vollziehen.
EU / Bund
§ 553 BGB
Anspruch des Mieters auf Untermieterlaubnis bei berechtigtem Interesse
Quelle →
§ 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB
Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch (Ferienwohnung)
Quelle →
Kommune— keine spezifische Regelung
Weitere relevante Vorschriften
- § 556d BGB — Mietpreisbremse — Wiedervermietung max. 10 Prozent über ortsüblicher Vergleichsmiete
- § 558 BGB — Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, Kappungsgrenze 15 oder 20 Prozent
- § 19 BMG — Bundesmeldegesetz — Wohnungsgeberbestätigung pflicht bei Anmeldung
- § 29 BMG — Bundesmeldegesetz — Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten
- §§ 21, 22 Nr. 3, 15 EStG — Einkommensteuergesetz — Vermietung als Einkunftsart
- § 14 GewO — Gewerbeordnung — Anzeigepflicht bei gewerbsmäßiger Vermietung
- BMGAG — Hessisches Ausführungsgesetz zum Bundesmeldegesetz
- MiSchuV — Bayerische Mieterschutzverordnung — Mietpreisbremse plus Kappungsgrenze
- § 1 MiSchuV — Bayerische Mieterschutzverordnung § 1 — bestimmt Gebiete mit angespanntem Markt
