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Die Lage in Kassel

Aktuell, nach unserem Kenntnisstand, regeln weder Hessen noch Kassel Zweckentfremdung; es gelten die bundesrechtlichen Regeln (§ 535, § 553 BGB).

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Als Eigentümer deine Wohnung in Kassel komplett über Airbnb vermieten

Das geht
Eine ganze Wohnung über Airbnb anzubieten ist in Kassel rechtlich zulässig — die Stadt hat kein Zweckentfremdungsverbot und keine Genehmigungssatzung für Ferienwohnungen wie Frankfurt oder Darmstadt. Du kannst die Wohnung kurzzeitvermieten, ohne eine Registriernummer beantragen zu müssen. Drei Pflichten gelten trotzdem: Erstens die Übernachtungssteuer von 5 Prozent des Netto-Übernachtungsentgelts seit 1. Juli 2025 — anmelden bei der Stadtkasse, vom Gast einziehen, quartalsweise abführen. Gut zu wissen: Kommt ein Gast insgesamt auf mehr als 28 Übernachtungstage im Kalenderjahr in Kassel, sind die darüber hinausgehenden Übernachtungen steuerfrei (§ 5 Nr. 4 der Satzung). Zweitens der Meldeschein für Gäste ohne deutsche Staatsangehörigkeit bei Anreise. Drittens prüfe bei mehreren Wohnungen oder ganzjährig professionellem Betrieb, ob du ein Gewerbe anmelden musst. Als Eigentümer entscheidest du selbst — niemand muss dir die Vermietung privat erlauben. Gehört deine Wohnung aber zu einer Eigentümergemeinschaft, prüfe vor dem ersten Inserat Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung: Grundsätzlich darfst du dein Sondereigentum auch kurzzeitig an wechselnde Gäste vermieten, soweit nicht das Gesetz entgegensteht (§ 13 Abs. 1 WEG), und ein nachträgliches Verbot der Kurzzeitvermietung braucht die Zustimmung aller Eigentümer, nicht nur eine Mehrheit (BGH, Urteil vom 12.04.2019 – V ZR 112/18). Deine Einnahmen trägst du als Vermietungseinkünfte in die Anlage V deiner Einkommensteuererklärung ein. Kläre außerdem die Umsatzsteuer: Kurzzeitvermietung ist mit 7 % steuerpflichtig — bleibst du mit deinem Gesamtumsatz bei höchstens 25.000 € im Vorjahr und höchstens 100.000 € im laufenden Jahr, greift die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) und die Umsatzsteuer entfällt.
Beachten
Rechne damit, dass deine Einnahmen sichtbar sind: Airbnb & Co. müssen deine Umsätze jedes Jahr bis zum 31. Januar an das Bundeszentralamt für Steuern melden (PStTG, die deutsche DAC7-Umsetzung) — unversteuerte Einnahmen fallen auf. Und unterschätze die Übernachtungssteuer nicht: Wer mehrere Wohnungen ganzjährig über Airbnb betreibt, ohne sich bei der Stadtkasse anzumelden, riskiert einen Nachzahlungsbescheid plus Säumniszuschläge. Letzter Punkt: Auch ohne Zweckentfremdungsverbot bleibt die EU-Verordnung 2024/1028 — seit 2026 müssen Plattformen Daten an Behörden melden, dann werden Schwarzvermieter rückwirkend sichtbar.
Achtung
Übergehe ein Kurzzeitvermietungs-Verbot in Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung nicht — die Eigentümergemeinschaft kann Unterlassung von dir verlangen und durchsetzen.

Letzte Sichtung am 02.07.2026 · Quelle: Übernachtungssteuersatzung Kassel

Welche Gesetze gelten?

Bundesrecht setzt den Rahmen, Landesrecht konkretisiert, Kommunen vollziehen.

Nicht klassifizierte Quellen: R 21.2 Abs. 1 EStR