Frankfurt am Main hat eine kommunale Ferienwohnungssatzung, die Genehmigungspflichten für wiederholte Kurzzeitvermietung regelt; eine reguläre Zweckentfremdungssatzung existiert nicht — daneben gelten die bundesrechtlichen Regeln (§ 535, § 553 BGB).
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Als Eigentümer deine Wohnung in Frankfurt am Main komplett über Airbnb vermieten
Das geht
Wenn du deinen Hauptwohnsitz nur während eigener Abwesenheit (Urlaub, Dienstreise) vollständig vermietest, beantrage eine Genehmigung nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 der Ferienwohnungssatzung. Sie ist kostenlos, gilt aber nur für insgesamt höchstens acht Wochen pro Kalenderjahr. Bei einer Zweitwohnung oder dauerhafter Ferienvermietung brauchst du eine Vollgenehmigung nach § 3 Abs. 1, kombiniert entweder mit Schaffung von Ersatzwohnraum nach § 4 oder einer einmaligen Ausgleichszahlung nach § 5. Vor dem Start: Antrag schriftlich an die Bauaufsicht stellen, Inserat erst nach Genehmigung schalten. Plane außerdem den Frankfurter Tourismusbeitrag ein: pro Person und Nacht — er gilt auch für private Kurzzeitvermietung über Airbnb, du meldest dich beim Steueramt der Stadt an und führst ihn selbst ab.
Als Eigentümer entscheidest du selbst — niemand muss dir die Vermietung privat erlauben. Gehört deine Wohnung aber zu einer Eigentümergemeinschaft, prüfe vor dem ersten Inserat Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung: Grundsätzlich darfst du dein Sondereigentum auch kurzzeitig an wechselnde Gäste vermieten, soweit nicht das Gesetz entgegensteht (§ 13 Abs. 1 WEG), und ein nachträgliches Verbot der Kurzzeitvermietung braucht die Zustimmung aller Eigentümer, nicht nur eine Mehrheit (BGH, Urteil vom 12.04.2019 – V ZR 112/18). Deine Einnahmen trägst du als Vermietungseinkünfte in die Anlage V deiner Einkommensteuererklärung ein. Kläre außerdem die Umsatzsteuer: Kurzzeitvermietung ist mit 7 % steuerpflichtig — bleibst du mit deinem Gesamtumsatz innerhalb der gesetzlichen Umsatzgrenzen, greift die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) und die Umsatzsteuer entfällt.
Beachten
Rechne damit, dass deine Einnahmen sichtbar sind: Airbnb & Co. müssen deine Umsätze jedes Jahr bis zum 31. Januar an das Bundeszentralamt für Steuern melden (PStTG, die deutsche DAC7-Umsetzung) — unversteuerte Einnahmen fallen auf.
Achtung
Geh nicht ohne Genehmigung online, das Team Wohnraumschutz scannt Airbnb- und Booking-Inserate systematisch. Seit 2018 hat die Stadt Bußgelder über 2,1 Millionen Euro festgesetzt, das OLG Frankfurt hat 2019 eine Einzel-Geldbuße von bestätigt. Verlasse dich nicht auf die Acht-Wochen-Regel, wenn die Wohnung nicht dein gemeldeter Hauptwohnsitz ist; bei Zweitwohnung greift sofort die volle Ausgleichspflicht. Die einmalige Ausgleichszahlung orientiert sich an den Durchschnittskosten geförderten Wohnraums und kann je nach Wohnungsgröße erheblich sein. Übergehe ein Kurzzeitvermietungs-Verbot in Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung nicht — die Eigentümergemeinschaft kann Unterlassung von dir verlangen und durchsetzen.
Deutsche Umsetzung der EU-Verordnung 2024/1028: standardisierter Datenaustausch zwischen Kurzzeitvermietungs-Plattformen und Behörden, seit 20.05.2026.