Untervermieten in Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern entscheidet jede Stadt selbst, ob sie Kurzzeitvermietung regelt. Hat deine Stadt eine Zweckentfremdungssatzung, gelten dort besondere Regeln: Oberhalb einer Tagesgrenze brauchst du eine Genehmigung, darunter reicht je nach Land eine Registrierung oder Anzeige — oft mit einer Nummer, die sichtbar ins Inserat muss. Auch ohne Satzung kann deine Stadt eigene Regeln haben — etwa eine Übernachtungs- oder Beherbergungssteuer; sonst gilt das Bundesrecht.
Rechtsgrundlage des Landes: ZwG M-V. Bußgeldrahmen, wo eine Satzung gilt: bis 100.000 € (§ 7 Abs. 2 ZwG M-V).
Dauerhaft vermieten ist überall normale Wohnraumvermietung — kein Zweckentfremdungsthema, dafür brauchst du keine Genehmigung. Als Mieter hast du auf die Untervermietung eines Zimmers meist sogar einen Anspruch (§ 553 BGB); für die ganze Wohnung brauchst du die Erlaubnis deines Vermieters (§ 540 BGB).
Kurzzeit / Airbnb: hängt von deiner Stadt ab — hat sie eine Satzung, brauchst du oberhalb einer Tagesgrenze eine Genehmigung und meist schon darunter eine Registrierung; sonst keine Genehmigung, aber kommunale Übernachtungssteuern können trotzdem gelten. Such deine Stadt unten oder über die Karte.
Städte mit eigenen Regeln
Diese Städte haben eine eigene Satzung — hier gelten zusätzliche Regeln.
Weitere Städte in Mecklenburg-Vorpommern
Hier gilt der oben beschriebene Landesrahmen — klick für die Details deiner Stadt.
- Neubrandenburg
- Greifswald
- Stralsund
- Wismar
- Güstrow
- Waren (Müritz)
- Neustrelitz
- Parchim
- Ribnitz-Damgarten
- Bergen auf Rügen
- Bad Doberan
- Hagenow
- Ludwigslust
- Anklam
- Boizenburg/ Elbe
- Wolgast
- Grevesmühlen
- Pasewalk
- Demmin
- Grimmen
- Torgelow
- Sassnitz
- Ueckermünde
- Teterow
- Kühlungsborn
- Bützow
- Barth
- Dummerstorf
- Malchin
- Neustadt-Glewe
- Sanitz
- Satow
- Wittenburg
- Laage
- Friedland
- Malchow
- Plau am See
- Lübz
- Heringsdorf
- Grabow
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