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Die Lage in Rostock

Mecklenburg-Vorpommern hat ein Wohnraumschutz-Gesetz auf Landesebene; aktuell, nach unserem Kenntnisstand, hat Rostock keine eigene kommunale Satzung — es greift das Landesrecht neben den bundesrechtlichen Regeln (§ 535, § 553 BGB).

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Als Eigentümer deine Wohnung in Rostock komplett über Airbnb vermieten

Das geht
Du willst eine komplette Wohnung in Rostock tageweise über Airbnb anbieten: In Rostock ist das derzeit unproblematisch — uns ist für die Hansestadt keine Zweckentfremdungssatzung bekannt (Stand 07/2026), deshalb keine ZE-Genehmigungspflicht, es gilt nur Bundesrecht. Mecklenburg-Vorpommern führt kein zentrales Satzungs-Verzeichnis; im Zweifel kurz bei der Stadt nachfragen. Die 8-Wochen-Bagatelle des § 1 Abs. 3 ZwG M-V würde erst greifen, sobald Rostock eine Satzung beschließt. Frag in jedem Fall vorher beim Bauamt nach, ob für deinen Stadtteil bereits eine Zweckentfremdungssatzung oder ein Bebauungsplan wie 01.WA.183 in Warnemünde greift. Als Eigentümer entscheidest du selbst — niemand muss dir die Vermietung privat erlauben. Gehört deine Wohnung aber zu einer Eigentümergemeinschaft, prüfe vor dem ersten Inserat Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung: Grundsätzlich darfst du dein Sondereigentum auch kurzzeitig an wechselnde Gäste vermieten, soweit nicht das Gesetz entgegensteht (§ 13 Abs. 1 WEG), und ein nachträgliches Verbot der Kurzzeitvermietung braucht die Zustimmung aller Eigentümer, nicht nur eine Mehrheit (BGH, Urteil vom 12.04.2019 – V ZR 112/18). Deine Einnahmen trägst du als Vermietungseinkünfte in die Anlage V deiner Einkommensteuererklärung ein. Kläre außerdem die Umsatzsteuer: Kurzzeitvermietung ist mit 7 % steuerpflichtig — bleibst du mit deinem Gesamtumsatz bei höchstens 25.000 € im Vorjahr und höchstens 100.000 € im laufenden Jahr, greift die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) und die Umsatzsteuer entfällt.
Beachten
Rechne damit, dass deine Einnahmen sichtbar sind: Airbnb & Co. müssen deine Umsätze jedes Jahr bis zum 31. Januar an das Bundeszentralamt für Steuern melden (PStTG, die deutsche DAC7-Umsetzung) — unversteuerte Einnahmen fallen auf.
Achtung
In Warnemünde schützt der Bebauungsplan 01.WA.183 den Wohnraum vor Umwandlung in Ferienwohnungen — dort ist die dauerhafte, ganzjährige Vermietung einer Zweitwohnung als Ferienwohnung baurechtlich unzulässig. Das Zweckentfremdungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (ZwG M-V) ermächtigt die Stadt, eine Satzung zu erlassen; erst damit käme ein Genehmigungsvorbehalt hinzu. Behalte deshalb im Blick, ob die Hansestadt eine solche Satzung in Kraft setzt — dann würden eine erforderliche Registrierungsnummer und die Schranken des ZwG M-V für deine Wohnung greifen. Übergehe ein Kurzzeitvermietungs-Verbot in Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung nicht — die Eigentümergemeinschaft kann Unterlassung von dir verlangen und durchsetzen.

Letzte Sichtung am 02.07.2026 · Quelle: § 1 ZwG

Welche Gesetze gelten?

Bundesrecht setzt den Rahmen, Landesrecht konkretisiert, Kommunen vollziehen.