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Rostock, Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommern hat ein Wohnraumschutz-Gesetz auf Landesebene.
Aktuell, nach unserem Kenntnisstand, hat Rostock keine eigene kommunale Satzung — es greift das Landesrecht neben den bundesrechtlichen Regeln (§ 535, § 553 BGB).
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Ganze Wohnung in Rostock über Airbnb vermieten
Das geht
Du willst eine komplette Wohnung in Rostock tageweise über Airbnb anbieten: In deiner Hauptwohnung ist das landesweit bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr unproblematisch, weil das ZwG M-V diese Bagatelle vorsieht. Ist es eine Nebenwohnung, beantrage rechtzeitig eine Genehmigung beim Bauamt der Hansestadt Rostock; sie wird in der Regel nur erteilt, wenn die Kurzzeitnutzung 90 Tage im Kalenderjahr nicht übersteigt und du nicht noch eine weitere Wohnung am gleichen Ort hast. Frag in jedem Fall vorher beim Bauamt nach, ob für deinen Stadtteil bereits eine Zweckentfremdungssatzung oder ein Bebauungsplan wie 01.WA.183 in Warnemünde greift.
Das nicht
Stelle eine Zweitwohnung nicht ohne Genehmigung ganzjährig auf Airbnb; das wertet die Stadt als Zweckentfremdung und kann ein Wohnnutzungsgebot mit Frist anordnen. Bußgelder bis 100.000 Euro sind möglich. Auch ein Inserat ohne erforderliche Wohnraumnummer kann geahndet werden, sobald die Hansestadt eine entsprechende Satzung in Kraft setzt.
Letzte Sichtung am 16.05.2026 · Quelle: § 1 ZwG
Welche Gesetze gelten?
Bundesrecht setzt den Rahmen, Landesrecht konkretisiert, Kommunen vollziehen.
EU / Bund
§ 553 BGB
Anspruch des Mieters auf Untermieterlaubnis bei berechtigtem Interesse
Quelle →
§ 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB
Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch (Ferienwohnung)
Quelle →
Land
Kommune— keine spezifische Regelung
Weitere relevante Vorschriften
- § 556d BGB — Mietpreisbremse — Wiedervermietung max. 10 Prozent über ortsüblicher Vergleichsmiete
- § 558 BGB — Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, Kappungsgrenze 15 oder 20 Prozent
- § 19 BMG — Bundesmeldegesetz — Wohnungsgeberbestätigung pflicht bei Anmeldung
- § 29 BMG — Bundesmeldegesetz — Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten
- §§ 21, 22 Nr. 3, 15 EStG — Einkommensteuergesetz — Vermietung als Einkunftsart
- § 14 GewO — Gewerbeordnung — Anzeigepflicht bei gewerbsmäßiger Vermietung
- LMG M-V — Meldegesetz Mecklenburg-Vorpommern
- MietBgKaLVO M-V — M-V-Sammelverordnung — Mietpreisbremse, Kappung, Kündigungssperrfrist
- MietBgKaLVO M-V, § 1 (Gebietsbestimmung) — M-V-Sammelverordnung § 1 — Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt
