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Untervermieten in Brandenburg

In Brandenburg entscheidet jede Stadt selbst, ob sie Kurzzeitvermietung regelt. Hat deine Stadt eine Zweckentfremdungssatzung, gelten dort besondere Regeln: Oberhalb einer Tagesgrenze brauchst du eine Genehmigung, darunter reicht je nach Land eine Registrierung oder Anzeige — oft mit einer Nummer, die sichtbar ins Inserat muss. Auch ohne Satzung kann deine Stadt eigene Regeln haben — etwa eine Übernachtungs- oder Beherbergungssteuer; sonst gilt das Bundesrecht.

Rechtsgrundlage des Landes: BbgZwVbG. Bußgeldrahmen, wo eine Satzung gilt: bis 100.000 € (§ 7 BbgZwVbG).

Dauerhaft vermieten ist überall normale Wohnraumvermietung — kein Zweckentfremdungsthema, dafür brauchst du keine Genehmigung. Als Mieter hast du auf die Untervermietung eines Zimmers meist sogar einen Anspruch (§ 553 BGB); für die ganze Wohnung brauchst du die Erlaubnis deines Vermieters (§ 540 BGB).

Kurzzeit / Airbnb: hängt von deiner Stadt ab — hat sie eine Satzung, brauchst du oberhalb einer Tagesgrenze eine Genehmigung und meist schon darunter eine Registrierung; sonst keine Genehmigung, aber kommunale Übernachtungssteuern können trotzdem gelten. Such deine Stadt unten oder über die Karte.

Städte mit eigenen Regeln

Diese Städte haben eine eigene Satzung — hier gelten zusätzliche Regeln.

Weitere Städte in Brandenburg

Hier gilt der oben beschriebene Landesrahmen — klick für die Details deiner Stadt.

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