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Potsdam, Brandenburg
Potsdam hat eine eigene Wohnraumschutz-Satzung.
Sie regelt, wann eine Vermietung als Zweckentfremdung gilt.
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Ganze Wohnung in Potsdam über Airbnb vermieten
Das geht
Wenn du deine eigene Hauptwohnung in eigenen Abwesenheitszeiten komplett über Airbnb vermietest, ist das ohne Genehmigung möglich, solange der Charakter als Hauptwohnung gewahrt bleibt; das Hauptwohnsitz-Privileg in § 3 Abs. 5 ZwEVSP greift hier ausdrücklich. Für eine Zweitwohnung oder vermietete Wohnung gilt dagegen das harte Acht-Wochen-Limit pro Kalenderjahr. Willst du darüber hinaus vermieten, beantrage vorher die Zweckentfremdungsgenehmigung beim Bereich Soziale Wohnraumversorgung der Stadt Potsdam; die Bearbeitung dauert bis zu drei Monate. Als Mieter brauchst du zusätzlich die ausdrückliche Erlaubnis deines Vermieters nach § 540 BGB.
Das nicht
Lass eine Zweitwohnung oder Anlage-Eigentumswohnung nicht dauerhaft auf Airbnb laufen ohne Genehmigung. Die Stadt erhält durch die Auskunftspflicht der Plattformen nach dem Digitale-Dienste-Gesetz seit der Neufassung der Satzung 2026 systematisch Buchungsdaten, die Aufdeckungswahrscheinlichkeit ist hoch. Bußgelder bis in den sechsstelligen Bereich sind möglich, zusätzlich kann die Stadt die Rückführung in Wohnnutzung anordnen, und Widerspruch oder Klage haben keine aufschiebende Wirkung. Auch das Splitten in mehrere kleine Mikroapartments durch Grundrissänderungen gilt nach den Neuerungen 2026 als Zweckentfremdung.
Letzte Sichtung am 16.05.2026 · Quelle: § 2 ZwEVSP
Welche Gesetze gelten?
Bundesrecht setzt den Rahmen, Landesrecht konkretisiert, Kommunen vollziehen.
EU / Bund
§ 553 BGB
Anspruch des Mieters auf Untermieterlaubnis bei berechtigtem Interesse
Quelle →
§ 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB
Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch (Ferienwohnung)
Quelle →
Land— keine spezifische Regelung
Weitere relevante Vorschriften
- § 556d BGB — Mietpreisbremse — Wiedervermietung max. 10 Prozent über ortsüblicher Vergleichsmiete
- § 558 BGB — Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, Kappungsgrenze 15 oder 20 Prozent
- § 19 BMG — Bundesmeldegesetz — Wohnungsgeberbestätigung pflicht bei Anmeldung
- § 29 BMG — Bundesmeldegesetz — Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten
- §§ 21, 22 Nr. 3, 15 EStG — Einkommensteuergesetz — Vermietung als Einkunftsart
- § 14 GewO — Gewerbeordnung — Anzeigepflicht bei gewerbsmäßiger Vermietung
- BbgMeldeG — Brandenburgisches Meldegesetz
- MietbegrenzV Bbg / KappGrenzV Bbg (Rechtsgrundlagen: § 556d Abs. 2 BGB und § 558 Abs. 3 BGB) — Brandenburg: Mietpreisbremse und Kappungsgrenze in angespannten Märkten
- KappGrenzV (Brandenburg) — Brandenburger Kappungsgrenzen-Verordnung — max. 15 % in drei Jahren
Stadtdaten zuletzt geprüft: 20.4.2026
