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Die Lage in Cottbus/Chóśebuz

Aktuell, nach unserem Kenntnisstand, regeln weder Brandenburg noch Cottbus/Chóśebuz Zweckentfremdung; es gelten die bundesrechtlichen Regeln (§ 535, § 553 BGB).

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Als Eigentümer deine Wohnung in Cottbus komplett über Airbnb vermieten

Das geht
In Cottbus ist uns keine Zweckentfremdungsverbotssatzung bekannt (Stand 07/2026) - du kannst eine ganze Wohnung über Airbnb oder Booking anbieten, ohne Registriernummer und ohne kommunale Genehmigung. Brandenburg führt kein zentrales Satzungs-Verzeichnis; im Zweifel kurz bei der Stadt nachfragen. Prüf vorher die WEG-Teilungserklärung und Beschlusssammlung. Die Nummer selbst vergibt die zuständige Kommunalbehörde, sofern die Stadt ein Verfahren betreibt — Cottbus hat keines. Ausländische Gäste füllen den besonderen Meldeschein nach § 30 BMG aus. Als Eigentümer entscheidest du selbst — niemand muss dir die Vermietung privat erlauben. Gehört deine Wohnung aber zu einer Eigentümergemeinschaft, prüfe vor dem ersten Inserat Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung: Grundsätzlich darfst du dein Sondereigentum auch kurzzeitig an wechselnde Gäste vermieten, soweit nicht das Gesetz entgegensteht (§ 13 Abs. 1 WEG), und ein nachträgliches Verbot der Kurzzeitvermietung braucht die Zustimmung aller Eigentümer, nicht nur eine Mehrheit (BGH, Urteil vom 12.04.2019 – V ZR 112/18). Deine Einnahmen trägst du als Vermietungseinkünfte in die Anlage V deiner Einkommensteuererklärung ein. Kläre außerdem die Umsatzsteuer: Kurzzeitvermietung ist mit 7 % steuerpflichtig — bleibst du mit deinem Gesamtumsatz bei höchstens 25.000 € im Vorjahr und höchstens 100.000 € im laufenden Jahr, greift die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) und die Umsatzsteuer entfällt.
Beachten
Seit dem 20.05.2026 übermitteln Plattformen nach der EU-Verordnung 2024/1028 Anbieter- und Umsatzdaten standardisiert an die Behörden. Eine eigene kommunale Registriernummer ist in Cottbus/Chóśebuz mangels Registrierungsverfahren aber nicht nötig. Steuerlich: ab 25.000 Euro Jahresumsatz greift die Regelbesteuerung mit Umsatzsteuer (Kleinunternehmer-Schwelle nach § 19 UStG seit 1.1.2025). Rechne damit, dass deine Einnahmen sichtbar sind: Airbnb & Co. müssen deine Umsätze jedes Jahr bis zum 31. Januar an das Bundeszentralamt für Steuern melden (PStTG, die deutsche DAC7-Umsetzung) — unversteuerte Einnahmen fallen auf.
Achtung
Übergehe ein Kurzzeitvermietungs-Verbot in Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung nicht — die Eigentümergemeinschaft kann Unterlassung von dir verlangen und durchsetzen.

Letzte Sichtung am 05.07.2026 · Quelle: § 1 BbgZwVbG

Welche Gesetze gelten?

Bundesrecht setzt den Rahmen, Landesrecht konkretisiert, Kommunen vollziehen.