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Cottbus/Chóśebuz, Brandenburg
Aktuell, nach unserem Kenntnisstand, regeln weder Brandenburg noch Cottbus/Chóśebuz Zweckentfremdung.
Es gelten die bundesrechtlichen Regeln (§ 535, § 553 BGB).
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Ganze Wohnung in Cottbus/Chóśebuz über Airbnb anbieten
Das geht
Cottbus hat keine Zweckentfremdungsverbotssatzung erlassen - du kannst eine ganze Wohnung über Airbnb oder Booking anbieten, ohne Wohnraumschutznummer und ohne kommunale Genehmigung. Als Mieter brauchst du die ausdrückliche schriftliche Vermieter-Zustimmung speziell für Kurzzeitvermietung; als Eigentümer prüf vorher die WEG-Teilungserklärung und Beschlusssammlung. Seit 20.05.2026 gilt die EU-Verordnung 2024/1028 (deutsche Umsetzung: KVDG vom 18.05.2026). Plattformen müssen Registriernummern abfragen und an die Bundesnetzagentur als zentrale Daten-Pipeline übermitteln. Die Nummer selbst vergibt die zuständige Kommunalbehörde, sofern die Stadt ein Verfahren betreibt — Cottbus hat keines. Ausländische Gäste füllen den besonderen Meldeschein nach § 30 BMG aus. Als Mieter brauchst du zusätzlich die Erlaubnis deines Vermieters — für Airbnb gibt es darauf keinen § 553-Anspruch.
Das nicht
Wer als Mieter ohne Vermieter-Erlaubnis die ganze Wohnung touristisch vermietet, riskiert die fristlose Kündigung plus Schadensersatz für die unerlaubte Vermietung. Bei WEG-Eigentum kann ein Mehrheitsbeschluss der Eigentümergemeinschaft Kurzzeitvermietung wirksam ausschließen - vorher checken. Steuerlich: ab 25.000 Euro Jahresumsatz greift die Regelbesteuerung mit Umsatzsteuer (Kleinunternehmer-Schwelle nach § 19 UStG seit 1.1.2025).
Letzte Sichtung am 20.05.2026 · Quelle: § 1 BbgZwVbG
Welche Gesetze gelten?
Bundesrecht setzt den Rahmen, Landesrecht konkretisiert, Kommunen vollziehen.
EU / Bund
§ 553 BGB
Anspruch des Mieters auf Untermieterlaubnis bei berechtigtem Interesse
Quelle →
§ 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB
Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch (Ferienwohnung)
Quelle →
Kommune— keine spezifische Regelung
Weitere relevante Vorschriften
- § 556d BGB — Mietpreisbremse — Wiedervermietung max. 10 Prozent über ortsüblicher Vergleichsmiete
- § 558 BGB — Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, Kappungsgrenze 15 oder 20 Prozent
- § 19 BMG — Bundesmeldegesetz — Wohnungsgeberbestätigung pflicht bei Anmeldung
- § 29 BMG — Bundesmeldegesetz — Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten
- §§ 21, 22 Nr. 3, 15 EStG — Einkommensteuergesetz — Vermietung als Einkunftsart
- § 14 GewO — Gewerbeordnung — Anzeigepflicht bei gewerbsmäßiger Vermietung
- BbgMeldeG — Brandenburgisches Meldegesetz
- MietbegrenzV Bbg / KappGrenzV Bbg (Rechtsgrundlagen: § 556d Abs. 2 BGB und § 558 Abs. 3 BGB) — Brandenburg: Mietpreisbremse und Kappungsgrenze in angespannten Märkten
- KappGrenzV (Brandenburg) — Brandenburger Kappungsgrenzen-Verordnung — max. 15 % in drei Jahren
