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Magdeburg, Sachsen-Anhalt
Aktuell, nach unserem Kenntnisstand, regeln weder Sachsen-Anhalt noch Magdeburg Zweckentfremdung.
Es gelten die bundesrechtlichen Regeln (§ 535, § 553 BGB).
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Ganze Wohnung in Magdeburg auf Airbnb anbieten
Das geht
In Magdeburg kannst du eine komplette Wohnung über Airbnb anbieten, auch wenn du selbst nicht vor Ort wohnst. Es gibt kein Zweckentfremdungsverbot und kein Tage-Limit pro Jahr. Drei Schritte sind aber Pflicht: Erstens melde die Wohnung als Beherbergungseinrichtung beim Fachdienst Steuern der Stadt an, du erhältst ein Kassenzeichen. Zweitens behalte ab 1. April 2025 die Beherbergungssteuer von fünf Prozent des Übernachtungsentgelts vom Gast ein und führe sie monatlich bis zum 15. des Folgemonats ab. Drittens nutze für jede Anreise den besonderen Meldeschein nach § 30 BMG und bewahre ihn ein Jahr lang auf. Als Mieter brauchst du zusätzlich die schriftliche Vermieter-Erlaubnis nach § 540 BGB, weil du die gesamte Wohnung überlässt.
Das nicht
Verzichte nicht auf die Anmeldung beim Fachdienst Steuern, auch wenn du nur wenige Wochen im Jahr vermietest. Die Stadt gleicht ihre Beherbergungssteuer-Liste seit 2025 mit Plattform-Inseraten ab, und die Anzeige- und Steueranmeldepflicht ist eine eigenständige Pflicht der Beherbergungssatzung. Setze außerdem nicht auf Pauschalpreise mit Frühstück, ohne die anteiligen Nebenleistungen herauszurechnen, sonst wird die Beherbergungssteuer auf den falschen Betrag berechnet und kann nachgefordert werden.
To Do (2)
- Bei der Stadt nachfragen
- Beherbergungssteuer bei der Stadt Magdeburg anmeldenMagdeburg erhebt seit 1. April 2025 5 % auf den Brutto-Übernachtungspreis (Satzung Amtsblatt Nr. 25 vom 13.12.2024). Anmeldung als Beherbergungsbetrieb; Erklärung 15 Tage nach Monats- oder Quartalsende, Zahlung weitere 15 Tage später. Ausgenommen: Kinder und Jugendliche bis 18, Klassenfahrten, in der Beherbergungseinrichtung Gemeldete, Einsatzkräfte im Katastrophenfall.
Letzte Sichtung am 20.05.2026 · Quelle: BHStS Magdeburg
Welche Gesetze gelten?
Bundesrecht setzt den Rahmen, Landesrecht konkretisiert, Kommunen vollziehen.
EU / Bund
§ 553 BGB
Anspruch des Mieters auf Untermieterlaubnis bei berechtigtem Interesse
Quelle →
§ 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB
Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch (Ferienwohnung)
Quelle →
Land— keine spezifische Regelung
Kommune
Weitere relevante Vorschriften
- § 556d BGB — Mietpreisbremse — Wiedervermietung max. 10 Prozent über ortsüblicher Vergleichsmiete
- § 558 BGB — Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, Kappungsgrenze 15 oder 20 Prozent
- § 19 BMG — Bundesmeldegesetz — Wohnungsgeberbestätigung pflicht bei Anmeldung
- § 29 BMG — Bundesmeldegesetz — Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten
- §§ 21, 22 Nr. 3, 15 EStG — Einkommensteuergesetz — Vermietung als Einkunftsart
- § 14 GewO — Gewerbeordnung — Anzeigepflicht bei gewerbsmäßiger Vermietung
- BMG-AG LSA — Sachsen-Anhaltsches Ausführungsgesetz zum Bundesmeldegesetz
