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Die Lage in Halle (Saale)

Aktuell, nach unserem Kenntnisstand, regeln weder Sachsen-Anhalt noch Halle (Saale) Zweckentfremdung; es gelten die bundesrechtlichen Regeln (§ 535, § 553 BGB).

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Als Eigentümer deine Wohnung in Halle (Saale) komplett über Airbnb vermieten

Das geht
Halle ist hier vergleichsweise frei: Mangels Zweckentfremdungsverbot in Sachsen-Anhalt darfst du auch deine komplette Wohnung kurzzeitig über Airbnb vermieten. Pflicht ist die Anmeldung als Beherbergungseinrichtung beim Steueramt der Stadt innerhalb eines Monats nach Aufnahme. Ab dann ziehst du von jedem Gast 4 Prozent Beherbergungssteuer auf den Übernachtungspreis ein, meldest sie monatlich an und überweist den Betrag bis zum 15. des Folgemonats. Gut zu wissen: Wer ausschließlich längerfristig vermietet (Mietverträge über ein halbes Jahr), gilt nicht als Beherbergungsbetrieb — dann fällt die Steuer gar nicht an (§ 2 der Satzung); steuerfrei sind auch Gäste, die bei dir mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind (§ 3 Abs. 1 Nr. 4). Führe für Buchungen von Gästen ohne deutsche Staatsangehörigkeit einen besonderen Meldeschein nach § 8 BMG-AG LSA mit Gastdaten und Aufenthaltsdauer. Prüfe vor dem Start, ob deine Vermietung gewerblich wird (zusätzliche Dienstleistungen wie Reinigung oder Frühstück, hoher Wechsel) — dann ist außerdem eine Gewerbeanmeldung beim Team Gewerbe der Stadt nötig. Als Eigentümer entscheidest du selbst — niemand muss dir die Vermietung privat erlauben. Gehört deine Wohnung aber zu einer Eigentümergemeinschaft, prüfe vor dem ersten Inserat Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung: Grundsätzlich darfst du dein Sondereigentum auch kurzzeitig an wechselnde Gäste vermieten, soweit nicht das Gesetz entgegensteht (§ 13 Abs. 1 WEG), und ein nachträgliches Verbot der Kurzzeitvermietung braucht die Zustimmung aller Eigentümer, nicht nur eine Mehrheit (BGH, Urteil vom 12.04.2019 – V ZR 112/18). Deine Einnahmen trägst du als Vermietungseinkünfte in die Anlage V deiner Einkommensteuererklärung ein. Kläre außerdem die Umsatzsteuer: Kurzzeitvermietung ist mit 7 % steuerpflichtig — bleibst du mit deinem Gesamtumsatz bei höchstens 25.000 € im Vorjahr und höchstens 100.000 € im laufenden Jahr, greift die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) und die Umsatzsteuer entfällt.
Beachten
Vergiss bei der Steueranmeldung nicht die Befreiungstatbestände (Minderjährige, Schwerbehinderte, Personen unter 27, die zu Ausbildungszwecken übernachten) — dokumentiere sie sauber, sonst haftest du am Ende selbst für die nicht eingezogene Steuer. Rechne damit, dass deine Einnahmen sichtbar sind: Airbnb & Co. müssen deine Umsätze jedes Jahr bis zum 31. Januar an das Bundeszentralamt für Steuern melden (PStTG, die deutsche DAC7-Umsetzung) — unversteuerte Einnahmen fallen auf.
Achtung
Übergehe ein Kurzzeitvermietungs-Verbot in Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung nicht — die Eigentümergemeinschaft kann Unterlassung von dir verlangen und durchsetzen.

Letzte Sichtung am 02.07.2026 · Quelle: § 540 BGB + Bundesmeldegesetz

Welche Gesetze gelten?

Bundesrecht setzt den Rahmen, Landesrecht konkretisiert, Kommunen vollziehen.