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Lübeck, Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein hat ein Wohnraumschutz-Gesetz auf Landesebene.
Aktuell, nach unserem Kenntnisstand, hat Lübeck keine eigene kommunale Satzung — es greift das Landesrecht neben den bundesrechtlichen Regeln (§ 535, § 553 BGB).
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Eine ganze Wohnung in Lübeck über Airbnb anbieten
Das geht
Prüfe zuerst, ob deine Wohnung Bestandsschutz als Ferienwohnung genießt — viele bestehende Lübecker Ferienwohnungen, die früher bauplanungsrechtlich genehmigungsfähig waren, dürfen weiter betrieben werden, und das Verwaltungsgericht Schleswig hat diesen Bestandsschutz mehrfach bestätigt. Lass dir den Status im Zweifel von der Hansestadt Lübeck schriftlich bestätigen. Beantrage rechtzeitig die EU-Registrierungsnummer, die seit 2026 für jedes Plattform-Inserat verpflichtend ist. In Travemünde liegen vier Wohngebiete unter besonderen Bebauungsplänen (Torstraße/Auf dem Baggersand, Moorredder/Fehlingstraße, Steenkamp/Strandweg, Mecklenburger Landstraße/Kohlenhof), in denen Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen ausgeschlossen ist — dort bleibt allenfalls eine kleine Einliegerwohnung im Einfamilienhaus zulässig.
Das nicht
Schalte keine neue, nicht bestandsgeschützte Ferienwohnung ohne baurechtliche Klärung — die Hansestadt Lübeck arbeitet an einer Zweckentfremdungssatzung, die genau die Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen verhindern soll, und kontrolliert Bestand und Neuanträge bereits jetzt mit dem Tourismus- und Bauamt. Wenn du nur Mieter bist: vermiete nicht ohne Erlaubnis nach § 540 BGB; eine ganze Wohnung über Airbnb ohne Zustimmung führt regelmäßig zur fristlosen Kündigung. Bußgelder bewegen sich nach dem Lübecker Satzungsentwurf im Bereich bis in den fünfstelligen Bereich, das Landesgesetz erlaubt grundsätzlich bis zu 100.000 Euro.
Letzte Sichtung am 16.05.2026 · Quelle: § 10 SHWoSchG
Welche Gesetze gelten?
Bundesrecht setzt den Rahmen, Landesrecht konkretisiert, Kommunen vollziehen.
EU / Bund
§ 553 BGB
Anspruch des Mieters auf Untermieterlaubnis bei berechtigtem Interesse
Quelle →
§ 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB
Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch (Ferienwohnung)
Quelle →
Land
Kommune— keine spezifische Regelung
Weitere relevante Vorschriften
- § 556d BGB — Mietpreisbremse — Wiedervermietung max. 10 Prozent über ortsüblicher Vergleichsmiete
- § 558 BGB — Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, Kappungsgrenze 15 oder 20 Prozent
- § 19 BMG — Bundesmeldegesetz — Wohnungsgeberbestätigung pflicht bei Anmeldung
- § 29 BMG — Bundesmeldegesetz — Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten
- §§ 21, 22 Nr. 3, 15 EStG — Einkommensteuergesetz — Vermietung als Einkunftsart
- § 14 GewO — Gewerbeordnung — Anzeigepflicht bei gewerbsmäßiger Vermietung
- LMG SH — Schleswig-Holsteinisches Landesmeldegesetz
- KappVO SH — Schleswig-Holsteinische Kappungsgrenzen-Verordnung — max. 15 % in drei Jahren
