Erlaubnis vom Vermieter holen
Als Mieter brauchst du für jede Untervermietung das OK deines Vermieters. Wie du am besten fragst — und ob du sogar einen Anspruch darauf hast — hängt davon ab, was du vermieten willst:
Du wohnst weiter in der Wohnung und vermietest ein Zimmer. Hier hast du bei berechtigtem Interesse oft einen Anspruch — du kannst die Erlaubnis einfordern.
AnsehenDu gibst die ganze Wohnung ab oder vermietest kurzzeitig über Airbnb. Hier gibt es keinen Anspruch — dein Vermieter entscheidet frei. Du fragst mit einer guten Bitte.
AnsehenEin Zimmer untervermieten · § 553 BGB
Die gute Nachricht: Als Mieter hast Du regelmäßig Anspruch auf eine Untermieterlaubnis. Die schlechte Nachricht: Viele Vermieter kennen die Rechtslage nicht.
§ 553 verlangt keinen Notfall, sondern einen nachvollziehbaren vernünftigen Grund, etwa Trennung oder Jobwechsel. Was aber auch reichen kann: gestiegene Lebenshaltungskosten, höhere Miet- oder Nebenkosten. Davon ist inzwischen fast jeder betroffen.
Eine wirtschaftliche Notlage muss man nicht beweisen. Es reicht, dass die Untervermietung die eigene Wohnsituation wirtschaftlich sinnvoll entlastet.
Nicht ausreichend ist dagegen eine reine Gewinnerzielungsabsicht — wenn die Einnahmen gezielt deutlich über die anteiligen Wohnkosten hinausgehen. Der § 553-Anspruch deckt die Kostenteilung, nicht den gezielten Gewinn (BGH VIII ZR 228/23).
Du fragst grundsätzlich nach, ohne konkrete Person oder festen Zeitraum. Vermieter sagt ja — du bist durch.
Vermieter will Details: wer, wann, wie lange. Lästig, aber legal. Mit § 553-Verweis und Frist.
Vermieter weigert sich trotz § 553. Dann: Mieterverein, Mieterberatung, ggf. Anwalt. Klage als letztes Mittel.
Höfliche generelle Anfrage
Du fragst grundsätzlich nach, ohne konkrete Person und ohne festen Zeitraum. Ziel ist eine offene Erlaubnis, die dir später Spielraum gibt — ohne jedes Mal erneut anfragen zu müssen. Das ist die einfachste Variante, und wenn der Vermieter sie akzeptiert für Dich der Idealfall.
Schreibe ein höfliches, sachliches Anschreiben an meinen Vermieter. Ich frage grundsätzlich nach der Erlaubnis, gelegentlich oder dauerhaft ein Zimmer meiner Wohnung unterzuvermieten — ohne jetzt schon eine konkrete Person oder einen festen Zeitraum zu nennen. Ton: warm, höflich, kein Druck. Format: Geschäftsbrief. Frag mich nach meinem Namen, dem Namen des Vermieters und der Adresse, falls nötig.
Explizite Erlaubnis mit § 553-Anker
Wenn Stufe 1 nicht reicht oder du bereits eine konkrete Person hast: Jetzt mit Verweis auf § 553 BGB, konkreten Angaben und Antwortfrist. Der Vermieter weiß damit, dass du deine Rechte kennst. Wenn du schon jetzt die Daumenschrauben etwas anziehen willst: als Einwurfeinschreiben.
Schreibe ein Anschreiben an meinen Vermieter zur Untermieterlaubnis nach § 553 BGB. Ich habe eine konkrete Person und einen Zeitraum. Inhalt: - Beantragung der schriftlichen Zustimmung nach § 553 BGB - Konkrete Angaben zu Person, Zeitraum, Zimmergröße - Mein berechtigtes Interesse (frag mich danach) - Hinweis, dass die Wohnung nicht überbelegt wird - Antwortfrist von 14 Tagen - Höflicher Hinweis, dass ich bei unberechtigter Ablehnung Schadensersatz wegen Pflichtverletzung nach § 280 Abs. 1 BGB geltend mache Ton: sachlich, formal, bestimmt — aber nicht aggressiv. Format: Geschäftsbrief. Frag mich nach den fehlenden Angaben.
Wenn der Vermieter nein sagt
Weigert sich der Vermieter trotz aller Sachargumente und trotz § 553, gibt es einen abgestuften Weg, bevor es zur Klage kommt:
- Erinnerungs-Anschreiben mit Frist — oft reicht das schon
- Mieterverein vor Ort kontaktieren
- Kommunale Mieterberatungsstelle — manchmal kostenlos, je nach Stadt
- Rechtsschutzversicherung prüfen, falls vorhanden
- Klage als letztes Mittel — Dauer typisch 6 bis 12 Monate
Eine Klage ist die seltene Ausnahme, da die Rechtslage meist eindeutig ist. Die meisten Fälle lassen sich auf einem der vorherigen Schritte lösen. Wenn du tatsächlich rechtliche Schritte erwägst, ist der nächste Schritt Übergabe an einen Profi — Anwalt oder Mieterverein. Folgendes Briefing fasst deinen Fall für die Erstberatung zusammen.
Ich brauche rechtliche Unterstützung wegen einer Untermieterlaubnis nach § 553 BGB. Mein Vermieter weigert sich trotz schriftlicher Anfrage mit Fristsetzung und § 553-Verweis, mir die Erlaubnis zur Untervermietung eines Zimmers zu erteilen. Erstelle mir eine kurze Sachverhalts-Darstellung, die ich an einen Anwalt oder den Mieterverein schicken kann. Inhalt: - Was ich bisher unternommen habe (Anschreiben, Fristen) - Welche Reaktion ich vom Vermieter bekommen habe - Was ich erreichen will (Erlaubnis durchsetzen, ggf. Schadensersatz) Frag mich nach den Details: Datum des ersten Anschreibens, Ablehnungsbegründung des Vermieters, gewünschte Untermieter-Situation.
Die ganze Wohnung anbieten · § 540 BGB
Anders als beim einzelnen Zimmer hast du für die ganze Wohnung — und für die kurzzeitige Airbnb-Vermietung generell — keinen Rechtsanspruch auf die Erlaubnis (§ 540 BGB). Dein Vermieter entscheidet frei. Die gute Nachricht: Ein gutes, ehrliches Anschreiben überzeugt oft mehr als ein Paragraf.
§ 540 BGB sagt es nüchtern: Wer seine Wohnung ganz oder teilweise einem Dritten zum Gebrauch überlässt, braucht dafür die Erlaubnis des Vermieters. Für ein einzelnes Zimmer in deiner selbst bewohnten Wohnung hast du bei berechtigtem Interesse oft einen Anspruch darauf (§ 553 BGB, siehe oben). Für die ganze Wohnung und für die touristische Kurzzeitvermietung gilt dieser Anspruch nicht.
Heißt konkret: Dein Vermieter darf frei entscheiden — auch frei nein sagen. Deshalb ist der richtige Weg nicht, ein Recht geltend zu machen, sondern eine überzeugende Bitte zu formulieren: ehrlich, transparent und mit guten Gründen, die Vertrauen schaffen.
Wichtig: Fang nie ohne Erlaubnis an. Eine ungenehmigte Gebrauchsüberlassung kann eine Abmahnung und im ernsten Fall die Kündigung deiner Wohnung rechtfertigen (§ 543 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Und Airbnb-Inserate sind über Adresse und Stadtteil leicht auffindbar.
Eine höfliche, offene Bitte ohne Druck. Oft reicht das schon, wenn das Verhältnis stimmt.
Die Bitte mit Vertrauens-Argumenten: du bleibst verantwortlich, begrenzte Dauer, Sicherheiten.
Der Vermieter darf frei ablehnen — kein Klageweg. Dann: einzelnes Zimmer (§ 553) oder möbliert befristet.
Freundlich und offen fragen
Stell die Bitte ohne Druck: kein Paragraf, keine Frist, keine Drohung. Du fragst um Erlaubnis und machst deutlich, dass die Entscheidung bei deinem Vermieter liegt. Das ist die einfachste Variante — und wenn das Verhältnis stimmt, oft die einzige, die du brauchst.
Schreibe ein höfliches, sachliches Anschreiben an meinen Vermieter. Ich bitte ihn um die Erlaubnis, meine ganze Wohnung zeitweise unterzuvermieten (z. B. kurzzeitig über Airbnb oder während meiner Abwesenheit). Wichtig im Ton: Es ist eine BITTE, kein Anspruch — die Entscheidung liegt allein bei meinem Vermieter. Kein Druck, keine Fristsetzung, keine Paragrafen. Freundlich, transparent, vertrauensbildend. Frag mich nach: meinem Namen, dem Namen des Vermieters, der Adresse und worum es genau geht (ganze Wohnung, wie oft, wie lange, ob möbliert, ob ich selbst anwesend bin).
Die Bitte mit guten Gründen
Wenn dein Vermieter zögert oder Details möchte: dieselbe Bitte, nur mit ehrlichen Argumenten, die Vertrauen schaffen. Es bleibt eine Bitte — keine Forderung. Überzeuge mit Verlässlichkeit, nicht mit Druck.
Schreibe ein überzeugendes, aber höfliches Anschreiben an meinen Vermieter mit der Bitte um Erlaubnis, meine ganze Wohnung zeitweise unterzuvermieten. Es bleibt ausdrücklich eine BITTE — ich habe keinen Rechtsanspruch, mein Vermieter entscheidet frei. Keine Fristen, keine Drohungen. Baue ehrliche, vertrauensbildende Argumente ein (nur, was auf mich zutrifft — frag mich, was stimmt): - Ich bleibe Hauptmieter und voll verantwortlich; Ansprechpartner bleibe ich. - Sorgfältige Auswahl der Gäste, begrenzte Dauer, keine Dauerbelegung. - Die Wohnung wird pfleglich behandelt; auf Wunsch zusätzliche Sicherheit (Versicherung/Kaution). - Bereitschaft, die Bedingungen schriftlich zu vereinbaren. Ton: respektvoll, transparent, lösungsorientiert — eine Einladung zum Ja. Frag mich nach den konkreten Angaben (Dauer, Häufigkeit, möbliert ja/nein, ob ich anwesend bin) und nach Name/Adresse.
Wenn der Vermieter nein sagt
Dann ist das sein gutes Recht — anders als beim einzelnen Zimmer (§ 553) gibt es hier keinen Weg, die Zustimmung gerichtlich durchzusetzen. Akzeptier das fair und schau auf die Alternativen, die ohne sein Ja auskommen oder ihm leichter fallen:
- Ein einzelnes Zimmer statt der ganzen Wohnung — dafür besteht bei berechtigtem Interesse oft ein Anspruch nach § 553 BGB.
- Möbliert auf Zeit — ein befristeter, möblierter Mietvertrag ist für viele Vermieter akzeptabler als Airbnb; frag, ob das ein gangbarer Kompromiss wäre.
- Konkreter nachfragen — manchmal ist nur die Unsicherheit das Problem: ein fester Rahmen (Dauer, Sicherheit, schriftliche Vereinbarung) macht aus dem Nein ein Vielleicht.
Wir klären über die rechtliche Lage auf und geben Werkzeuge an die Hand, mit denen du dein Anschreiben über eine KI deiner Wahl (ChatGPT, Claude, Gemini) erzeugen kannst. Bei konkretem Konflikt, individueller Vertragslage oder einer Klage: bitte Mieterverein, Mieterberatung oder Anwalt einschalten. Wir können kein individueller Rechtsberater sein und wollen das auch nicht.
