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Die Lage in Saarbrücken

Aktuell, nach unserem Kenntnisstand, regeln weder Saarland noch Saarbrücken Zweckentfremdung; es gelten die bundesrechtlichen Regeln (§ 535, § 553 BGB).

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Als Eigentümer deine Wohnung in Saarbrücken komplett über Airbnb vermieten

Das geht
Saarbrücken hat (Stand Mai 2026) kein Zweckentfremdungsverbot und keine Pflicht zur Registriernummer — du kannst eine ganze Wohnung grundsätzlich über Airbnb vermieten, ohne vorab eine kommunale Genehmigung einzuholen. Seit 01.04.2026 ziehst du als Gastgeber die Beherbergungssteuer von 3,5 Prozent beim Gast ein und führst sie halbjährlich an die Stadt ab. Gut zu wissen: Bei ununterbrochenem Aufenthalt wird die Steuer für höchstens 28 Tage erhoben — ab dem 29. Tag übernachtet dein Gast steuerfrei (§ 4 Abs. 3 der Satzung). Saarbrücken hat keines. Als Eigentümer entscheidest du selbst — niemand muss dir die Vermietung privat erlauben. Gehört deine Wohnung aber zu einer Eigentümergemeinschaft, prüfe vor dem ersten Inserat Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung: Grundsätzlich darfst du dein Sondereigentum auch kurzzeitig an wechselnde Gäste vermieten, soweit nicht das Gesetz entgegensteht (§ 13 Abs. 1 WEG), und ein nachträgliches Verbot der Kurzzeitvermietung braucht die Zustimmung aller Eigentümer, nicht nur eine Mehrheit (BGH, Urteil vom 12.04.2019 – V ZR 112/18). Deine Einnahmen trägst du als Vermietungseinkünfte in die Anlage V deiner Einkommensteuererklärung ein. Kläre außerdem die Umsatzsteuer: Kurzzeitvermietung ist mit 7 % steuerpflichtig — bleibst du mit deinem Gesamtumsatz bei höchstens 25.000 € im Vorjahr und höchstens 100.000 € im laufenden Jahr, greift die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) und die Umsatzsteuer entfällt.
Beachten
Seit dem 20.05.2026 übermitteln Plattformen nach der EU-Verordnung 2024/1028 Anbieter- und Umsatzdaten standardisiert an die Behörden. Eine eigene kommunale Registriernummer ist in Saarbrücken mangels Registrierungsverfahren aber nicht nötig. Werde nicht unbemerkt zum Gewerbe — sobald du wie ein Beherbergungsbetrieb auftrittst (mehrere Wohnungen parallel, Frühstück, Reinigungsservice, professionelle Verwaltung), wird das gewerblich; dann werden Gewerbeanmeldung, Umsatzsteuer und ggf. eine bauordnungsrechtliche Nutzungsänderung fällig. Rechne damit, dass deine Einnahmen sichtbar sind: Airbnb & Co. müssen deine Umsätze jedes Jahr bis zum 31. Januar an das Bundeszentralamt für Steuern melden (PStTG, die deutsche DAC7-Umsetzung) — unversteuerte Einnahmen fallen auf.
Achtung
Verschweige Mieteinnahmen nicht in der Steuererklärung — § 21 EStG verlangt die Angabe. Vergiss nicht: auch ohne Zweckentfremdungsregime kann die WEG-Teilungserklärung oder die Hausordnung Kurzzeitvermietung einschränken. Übergehe ein Kurzzeitvermietungs-Verbot in Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung nicht — die Eigentümergemeinschaft kann Unterlassung von dir verlangen und durchsetzen.

Letzte Sichtung am 02.07.2026 · Quelle: BeherbStS Saarbrücken

Welche Gesetze gelten?

Bundesrecht setzt den Rahmen, Landesrecht konkretisiert, Kommunen vollziehen.