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Saarbrücken, Saarland
Aktuell, nach unserem Kenntnisstand, regeln weder Saarland noch Saarbrücken Zweckentfremdung.
Es gelten die bundesrechtlichen Regeln (§ 535, § 553 BGB).
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Ganze Wohnung in Saarbrücken über Airbnb anbieten
Das geht
Saarbrücken hat (Stand Mai 2026) kein Zweckentfremdungsverbot und keine Pflicht zur Wohnraumschutznummer — du kannst eine ganze Wohnung grundsätzlich über Airbnb vermieten, ohne vorab eine kommunale Genehmigung einzuholen. Bist du Mieter, brauchst du eine ausdrückliche Vermieter-Erlaubnis für Kurzzeitvermietung; eine gewöhnliche Untermieterlaubnis reicht laut BGH nicht. Ab 01.04.2026 ziehst du als Gastgeber die Beherbergungssteuer von 3,5 Prozent beim Gast ein und führst sie halbjährlich an die Stadt ab. Plane die EU-Verordnung 2024/1028 ein: seit 20.05.2026 verpflichtet sie Plattformen zur standardisierten Datenmeldung an Behörden — wirksam vor allem in Städten mit kommunalem Registriernummer-Verfahren. Saarbrücken hat keines. Als Mieter brauchst du zusätzlich die Erlaubnis deines Vermieters — für Airbnb gibt es darauf keinen § 553-Anspruch.
Das nicht
Werde nicht unbemerkt zum Gewerbe — sobald du wie ein Beherbergungsbetrieb auftrittst (mehrere Wohnungen parallel, Frühstück, Reinigungsservice, professionelle Verwaltung), wird das gewerblich; dann werden Gewerbeanmeldung, Umsatzsteuer und ggf. eine bauordnungsrechtliche Nutzungsänderung fällig. Verschweige Mieteinnahmen nicht in der Steuererklärung — § 21 EStG verlangt die Angabe. Vergiss nicht: auch ohne Zweckentfremdungsregime kann die WEG-Teilungserklärung oder die Hausordnung Kurzzeitvermietung einschränken.
To Do (2)
- Bei der Stadt nachfragen
- Beherbergungssteuer bei der Stadt Saarbrücken anmeldenSaarbrücken erhebt ab 1. April 2026 3,5 % auf das Brutto-Übernachtungsentgelt (Satzung vom 04.11.2025). Als Gastgeber ziehst du die Steuer beim Gast ein und führst sie halbjährlich an die Stadtkasse ab. Gilt für Hotels, Ferienwohnungen, Privatzimmervermietung (Airbnb), Campingplätze.
Letzte Sichtung am 20.05.2026 · Quelle: BeherbStS Saarbrücken
Welche Gesetze gelten?
Bundesrecht setzt den Rahmen, Landesrecht konkretisiert, Kommunen vollziehen.
EU / Bund
§ 553 BGB
Anspruch des Mieters auf Untermieterlaubnis bei berechtigtem Interesse
Quelle →
§ 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB
Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch (Ferienwohnung)
Quelle →
Land— keine spezifische Regelung
Kommune— keine spezifische Regelung
Weitere relevante Vorschriften
- § 556d BGB — Mietpreisbremse — Wiedervermietung max. 10 Prozent über ortsüblicher Vergleichsmiete
- § 558 BGB — Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, Kappungsgrenze 15 oder 20 Prozent
- § 19 BMG — Bundesmeldegesetz — Wohnungsgeberbestätigung pflicht bei Anmeldung
- § 29 BMG — Bundesmeldegesetz — Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten
- §§ 21, 22 Nr. 3, 15 EStG — Einkommensteuergesetz — Vermietung als Einkunftsart
- § 14 GewO — Gewerbeordnung — Anzeigepflicht bei gewerbsmäßiger Vermietung
- BMGAG SL — Saarländisches Ausführungsgesetz zum Bundesmeldegesetz
- BeherbStS Saarbrücken — Saarbrücker Beherbergungssteuersatzung — Übernachtungssteuer ab 01.04.2026
