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Mainz, Rheinland-Pfalz
Mainz hat eine eigene Wohnraumschutz-Satzung.
Sie regelt, wann eine Vermietung als Zweckentfremdung gilt.
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Ganze Wohnung in Mainz über Airbnb vermieten
Das geht
Plan deine Airbnb-Vermietung der Gesamtwohnung so, dass du im Kalenderjahr unter 84 Belegungstagen bleibst — dann gilt es nicht als Zweckentfremdung. Klassisches Szenario: Du bist im Jahr 12 Wochen verreist oder arbeitest auswärts und überlässt die Wohnung in dieser Zeit Gästen. Eine Wohnraumschutznummer oder Registrierung brauchst du in Mainz nicht. Über die 84 Tage hinaus geht es nur mit einer Zweckentfremdungs-Genehmigung des Bauamts, die typischerweise an Ersatzwohnraum oder eine Ausgleichszahlung gekoppelt ist (§§ 5 und 6 ZwEWS MZ).
Das nicht
Lege deine Wohnung nicht ganzjährig auf Airbnb, ohne mit der Stadt zu sprechen — die 84-Tage-Grenze ist hart und gilt in Rheinland-Pfalz für die gesamte Wohnung, ohne Hauptwohnsitz-Privileg (anders als in Hamburg oder Bayern). Bußgelder bis 50.000 Euro sind nach § 4 ZwEWG RP möglich, bei Auskunftsverweigerung gegenüber dem Bauamt zusätzlich bis 5.000 Euro. Falls du Mieter bist: Ohne ausdrückliche Erlaubnis des Vermieters für Kurzzeitvermietung verstößt du zusätzlich gegen den Mietvertrag.
Letzte Sichtung am 15.05.2026 · Quelle: § 1 ZwEWG RP
Welche Gesetze gelten?
Bundesrecht setzt den Rahmen, Landesrecht konkretisiert, Kommunen vollziehen.
EU / Bund
§ 553 BGB
Anspruch des Mieters auf Untermieterlaubnis bei berechtigtem Interesse
Quelle →
§ 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB
Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch (Ferienwohnung)
Quelle →
Land
Kommune— keine spezifische Regelung
Weitere relevante Vorschriften
- § 556d BGB — Mietpreisbremse — Wiedervermietung max. 10 Prozent über ortsüblicher Vergleichsmiete
- § 558 BGB — Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, Kappungsgrenze 15 oder 20 Prozent
- § 19 BMG — Bundesmeldegesetz — Wohnungsgeberbestätigung pflicht bei Anmeldung
- § 29 BMG — Bundesmeldegesetz — Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten
- §§ 21, 22 Nr. 3, 15 EStG — Einkommensteuergesetz — Vermietung als Einkunftsart
- § 14 GewO — Gewerbeordnung — Anzeigepflicht bei gewerbsmäßiger Vermietung
- AGBMG — Rheinland-pfälzisches Ausführungsgesetz zum Bundesmeldegesetz
- Mietpreisbegrenzungsverordnung RLP (vom 16.09.2025) und Kappungsgrenzenverordnung RLP (vom 13.09.2024) — Rheinland-Pfalz: Mietpreisbremse und Kappungsgrenze in angespannten Märkten
- Kappungsgrenzenverordnung RLP (Ermächtigungsgrundlage § 558 Abs. 3 Satz 2 und 3 BGB) — Rheinland-pfälzische Kappungsgrenzen-Verordnung — max. 15 % in drei Jahren
Stadtdaten zuletzt geprüft: 16.5.2026
