Bundesrecht setzt den Rahmen, Landesrecht konkretisiert, Kommunen vollziehen — hier angewandt auf Mainz.
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Als Eigentümer die ganze Wohnung über Airbnb in Mainz
Das geht
• Bis zu 84 Tage im Jahr darfst du die ganze Wohnung als Ferienwohnung vermieten — das ist keine Zweckentfremdung und braucht keine Genehmigung. Erst darüber wird die Vermietung als Ferienwohnung genehmigungspflichtig (§ 3 Abs. 1 Nr. 3, §§ 4–6 ZwEWS MZ); die Genehmigung kann an Ersatzwohnraum oder eine Ausgleichszahlung geknüpft werden.
Beachten
• Die EU-Verordnung 2024/1028 (seit 20. Mai 2026) verpflichtet Plattformen wie Airbnb und Booking, Buchungsdaten an die Behörden zu übermitteln — das greift aber nur in Gebieten, die ein Registrierungsverfahren eingeführt haben (Art. 9 Abs. 1 i. V. m. Art. 13 Abs. 1 lit. b VO (EU) 2024/1028; die Datenübermittlung setzt eine Registriereinheit voraus). Eine eigene Registriernummer im Inserat brauchst du entsprechend nur dort, wo deine Gemeinde oder dein Land ein solches Verfahren eingeführt hat (z. B. NRW Wohnraum-Identitätsnummer, Hamburg Wohnraumschutznummer, Bayern Art. 2a ZwEWG).
• Besondere Beherbergungs-Meldepflicht nach §§ 29–30 BMG — seit 1.1.2025 nur noch für Gäste ohne deutsche Staatsangehörigkeit.
• Nimm die Auskunftspflicht gegenüber der Stadt ernst — verweigerte Auskunft kann mit bis zu geahndet werden (§ 9 ZwEWS MZ).
• Mieteinnahmen sind einkommensteuerpflichtig und beim Finanzamt anzugeben.
• In Mainz fällt seit dem 1. Juli 2026 die Beherbergungsabgabe an – gestaffelt je Gast und Nacht: bis frei, dann,,. Sie gilt auch für die private Kurzzeitvermietung über Airbnb. Übergangsregel: Was schon vor dem 1. Mai 2026 fest vereinbart war, bleibt bis zum 31. März 2027 frei.
Achtung
• Die 84-Tage-Grenze gilt auch dann, wenn du selbst in der Wohnung wohnst — eine Ausnahme für die selbst bewohnte Wohnung kennt die Mainzer Satzung nicht.
• Bußgeld bis zu für Zweckentfremdung ohne Genehmigung (§ 9 ZwEWS MZ).
Diese Gäste über den Beherbergungs-Meldeschein anmelden.→
Die Abgabe von deinen Gästen einziehen und der Mainzer Steuerverwaltung vierteljährlich per amtlicher Abgabenerklärung melden (bis zum 14. Tag nach Quartalsende). Die Stadt setzt den Betrag dann per Abgabenbescheid fest; du zahlst ihn einen Monat nach Bekanntgabe an die Stadtkasse.→