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Die Lage in Hamburg

Hamburg hat ein eigenes Wohnraumschutz-Gesetz, das regelt, wann eine Vermietung als Zweckentfremdung gilt.

Vorausschau: Ab 01.01.2027 gilt Hamburgisches Wohnraumschutzgesetz (HmbWoSchG). Diese Änderung ist hier noch nicht als aktuelle Regel berücksichtigt.

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Als Eigentümer deine Wohnung in Hamburg komplett über Airbnb vermieten

Das geht
Vermiete deine eigene Hauptwohnung während deiner Abwesenheit (Urlaub, Dienstreise) über Airbnb, solange du insgesamt unter acht Wochen pro Kalenderjahr bleibst und dort selbst gemeldet bist. Beantrage vorher eine Wohnraumschutznummer und gib sie auf jedem Inserat an. Ab 01.01.2027 entfällt die flächenmäßige Ausnahme für die Teilvermietung (bis 50 %); für die ganze Wohnung gilt das 8-Wochen-Limit ohnehin bereits (§ 9 Abs. 2 HmbWoSchG; beschlossen am 06.05.2026, Drs. 23/3977). Die EU-Verordnung 2024/1028 (gilt ab 20.05.2026) regelt die standardisierte Datenweitergabe der Plattformen an die Behörden (in Deutschland an eine zentrale staatliche Meldestelle (Bundesnetzagentur)). Sie führt KEINE EU-weite Registrierungspflicht ein und hebt lokale Pflichten NICHT auf — die Hamburger Wohnraumschutznummer (im Inserat anzugeben) und die Genehmigungspflicht oberhalb der Schwellen bleiben bestehen. Seit dem 20.05.2026 entfällt aber deine individuelle Vorab-Anzeige beim Bezirksamt, wenn die Buchung über eine Online-Plattform läuft — dann meldet die Plattform die Daten; die Wohnraumschutznummer beantragst du weiterhin selbst. Plattformen müssen die Registriernummer dort anzeigen, wo sie lokal vorgeschrieben ist. Plane außerdem die Hamburger Kultur- und Tourismustaxe ein: gestaffelt nach Übernachtungspreis, ab 0,60 Euro pro Nacht — sie gilt auch für private Kurzzeitvermietung über Airbnb, du meldest dich bei der zuständigen Finanzbehörde an und führst sie selbst ab. Als Eigentümer entscheidest du selbst — niemand muss dir die Vermietung privat erlauben. Gehört deine Wohnung aber zu einer Eigentümergemeinschaft, prüfe vor dem ersten Inserat Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung: Grundsätzlich darfst du dein Sondereigentum auch kurzzeitig an wechselnde Gäste vermieten, soweit nicht das Gesetz entgegensteht (§ 13 Abs. 1 WEG), und ein nachträgliches Verbot der Kurzzeitvermietung braucht die Zustimmung aller Eigentümer, nicht nur eine Mehrheit (BGH, Urteil vom 12.04.2019 – V ZR 112/18). Deine Einnahmen trägst du als Vermietungseinkünfte in die Anlage V deiner Einkommensteuererklärung ein. Kläre außerdem die Umsatzsteuer: Kurzzeitvermietung ist mit 7 % steuerpflichtig — bleibst du mit deinem Gesamtumsatz bei höchstens 25.000 € im Vorjahr und höchstens 100.000 € im laufenden Jahr, greift die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) und die Umsatzsteuer entfällt.
Beachten
Rechne damit, dass deine Einnahmen sichtbar sind: Airbnb & Co. müssen deine Umsätze jedes Jahr bis zum 31. Januar an das Bundeszentralamt für Steuern melden (PStTG, die deutsche DAC7-Umsetzung) — unversteuerte Einnahmen fallen auf.
Achtung
Nicht als Dauermodell oder regelmäßige Einnahmequelle nutzen. Eine ganze Wohnung über die Acht-Wochen-Grenze hinaus, eine Zweitwohnung oder eine leerstehende Wohnung gilt als Zweckentfremdung — Ausnahmegenehmigungen werden nur in engen Einzelfällen erteilt, etwa bei längerem beruflichen Auslandsaufenthalt mit nachweisbar vergeblichem Vermietungsversuch. Der gesetzliche Bußgeldrahmen reicht bis 500.000 Euro nach § 15 Abs. 3 HmbWoSchG — das ist der gesetzliche Rahmen, der in dieser Höhe gewerbliche Fälle trifft; bei einzelnen privaten Verstößen folgt meist zuerst eine Nutzungsuntersagung, das verhängte Bußgeld liegt deutlich darunter. Übergehe ein Kurzzeitvermietungs-Verbot in Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung nicht — die Eigentümergemeinschaft kann Unterlassung von dir verlangen und durchsetzen.

Letzte Sichtung am 05.07.2026 · Quelle: § 9 HmbWoSchG

Welche Gesetze gelten?

Bundesrecht setzt den Rahmen, Landesrecht konkretisiert, Kommunen vollziehen.

Stadtdaten zuletzt geprüft: 19.6.2026