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Untervermieten in Fürth — aber richtig.

Bundesrecht setzt den Rahmen, Landesrecht konkretisiert, Kommunen vollziehen — hier angewandt auf Fürth.

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Als Eigentümer die ganze Wohnung über Airbnb in Fürth

Das geht
• Hier gilt eine Zweckentfremdungssatzung. Ob und unter welchen Bedingungen du kurzzeitvermieten darfst, regelt diese Satzung — Genehmigung und eine etwaige Registrierung daher vor der Vermietung direkt bei der Gemeinde klären. • Art. 2a ZwEWG (in Kraft seit 01.04.2026) regelt die Registrierungspflicht für Kurzzeitvermietungen: Sie gilt in Gebieten, in denen die Gemeinde ein Registrierungsverfahren eingeführt hat — dort ist die Einheit VOR dem Anbieten auf einer Online-Plattform zu registrieren. Ohne eingeführtes Verfahren (noch) keine Registrierungspflicht.
Achtung
• Besondere Beherbergungs-Meldepflicht nach §§ 29–30 BMG — seit 1.1.2025 nur noch für Gäste ohne deutsche Staatsangehörigkeit. • Bußgeld bis zu 500.000 Euro für Zweckentfremdung ohne die erforderliche Genehmigung (Art. 4 ZwEWG); bis zu 50.000 Euro für Registrierungs- und Auskunftsverstöße. • Mieteinnahmen sind einkommensteuerpflichtig und beim Finanzamt anzugeben.
To Do (3)

Rechtslage im Detail — Bund / Land / Kommune
Thema
Bund
Land (Bayern)
Kommune (München)
Untermieterlaubnis
Ganze Wohnung: Zustimmung nötig
Untervermieterlaubnis: Anspruch (Zimmer)
Airbnb: kein §553-Anspruch
Keine Flächengrenze — die Wohnung muss in deiner Hand bleiben
·
·
Vertragsform
Zeitmietvertrag mit Befristungsgrund
Zimmer in selbst bewohnter Wohnung: erleichterte Kündigung (§ 573a Abs. 2, +3 Monate Frist)
Möbliertes Zimmer in der selbst bewohnten Wohnung (§ 549 Abs. 2 Nr. 2)
·
·
Zweckentfremdung
·
ZE-Satzung vorhanden (Genehmigungspflicht)
BayZwEWG: Gemeinden können ZE-Satzung erlassen (Schwelle 8 Wochen)
·
Mietpreisbremse · beide gelten
Mietpreisbremse (außer §549)
Mietpreisbremse aktiv (Bayerische MiSchuV)
·
Registrierungspflicht · beide gelten
EU-VO 2024/1028: Plattform-Datenmeldung (seit 20.5.2026); eigene Registriernummer nur wo eingeführt
Registrierungspflicht, wo Gemeinde-Verfahren eingeführt (Art. 2a ZwEWG)
·
Meldepflicht
Beherbergungs-Meldeschein (nur Gäste ohne dt. Staatsangehörigkeit)
·
·
Bußgeld
·
Bußgeld bis 500.000 Euro (Art. 4 ZwEWG)
·
Steuer (Einkommensteuer)
Einnahmen einkommensteuerpflichtig
·
·
📅 Befristungen — Nachfolge dann prüfen: MiSchuV bis 31.12.2029. Bundesrecht ist unbefristet.
Untermieterlaubnis
Bund
Ganze Wohnung: Zustimmung nötig
Untervermieterlaubnis: Anspruch (Zimmer)
Airbnb: kein §553-Anspruch
Keine Flächengrenze — die Wohnung muss in deiner Hand bleiben
Vertragsform
Bund
Zeitmietvertrag mit Befristungsgrund
Zimmer in selbst bewohnter Wohnung: erleichterte Kündigung (§ 573a Abs. 2, +3 Monate Frist)
Möbliertes Zimmer in der selbst bewohnten Wohnung (§ 549 Abs. 2 Nr. 2)
Zweckentfremdung
Land (Bayern)
ZE-Satzung vorhanden (Genehmigungspflicht)
BayZwEWG: Gemeinden können ZE-Satzung erlassen (Schwelle 8 Wochen)
Mietpreisbremsebeide gelten
Bund
Mietpreisbremse (außer §549)
Land (Bayern)
Mietpreisbremse aktiv (Bayerische MiSchuV)
Registrierungspflichtbeide gelten
Bund
EU-VO 2024/1028: Plattform-Datenmeldung (seit 20.5.2026); eigene Registriernummer nur wo eingeführt
Land (Bayern)
Registrierungspflicht, wo Gemeinde-Verfahren eingeführt (Art. 2a ZwEWG)
Meldepflicht
Bund
Beherbergungs-Meldeschein (nur Gäste ohne dt. Staatsangehörigkeit)
Bußgeld
Land (Bayern)
Bußgeld bis 500.000 Euro (Art. 4 ZwEWG)
Steuer (Einkommensteuer)
Bund
Einnahmen einkommensteuerpflichtig
📅 Befristungen — Nachfolge dann prüfen: MiSchuV bis 31.12.2029. Bundesrecht ist unbefristet.