Die Lage in Erfurt
Aktuell, nach unserem Kenntnisstand, regeln weder Thüringen noch Erfurt Zweckentfremdung; es gelten die bundesrechtlichen Regeln (§ 535, § 553 BGB).
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- Bei der Stadt nachfragen
- Beherbergungssteuer bei der Stadtkämmerei Erfurt anmeldenErfurt erhebt 5 % auf den Brutto-Übernachtungspreis (Beherbergungssteuersatzung BHStSEF seit 1. Januar 2024). Anmeldung als Beherbergungsbetrieb beim Stadtkämmerei-Steueramt, vierteljährliche Abführung. Gilt auch für Geschäftsreisende. Eine Erhöhung auf 7 % wird politisch diskutiert.
Letzte Sichtung am 02.07.2026 · Quelle: Art. 105 BHStSEF
Welche Gesetze gelten?
Bundesrecht setzt den Rahmen, Landesrecht konkretisiert, Kommunen vollziehen.
EU / Bund
Anspruch des Mieters auf Untermieterlaubnis bei berechtigtem Interesse
Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch (Ferienwohnung)
Vollüberlassung der Wohnung an Dritte nur mit Vermieter-Erlaubnis
Bundes-Ermächtigung der Länder zur Zweckentfremdungs-Regelung
Qualifizierter Zeitmietvertrag mit Befristungsgrund (Eigenbedarf, Abriss, Renovierung)
Deutsche Umsetzung der EU-Verordnung 2024/1028: standardisierter Datenaustausch zwischen Kurzzeitvermietungs-Plattformen und Behörden, seit 20.05.2026.
Land— keine spezifische Regelung
Kommune— keine spezifische Regelung
Weitere relevante Vorschriften
- § 556d BGB — Mietpreisbremse — Wiedervermietung max. 10 Prozent über ortsüblicher Vergleichsmiete
- § 558 BGB — Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, Kappungsgrenze 15 oder 20 Prozent
- § 19 BMG — Bundesmeldegesetz — Wohnungsgeberbestätigung pflicht bei Anmeldung
- § 29 BMG — Bundesmeldegesetz — Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten
- §§ 21, 22 Nr. 3, 15 EStG — Einkommensteuergesetz — Vermietung als Einkunftsart
- § 14 GewO — Gewerbeordnung — Anzeigepflicht bei gewerbsmäßiger Vermietung
- ThürAGBMG — Thüringer Ausführungsgesetz zum Bundesmeldegesetz
- ThürMietBegrVO (§ 1) i.V.m. § 556d BGB; ThürKappGrVO (§ 1) i.V.m. § 558 Abs. 3 BGB — Thüringen: Mietpreisbremse und Kappungsgrenze in angespannten Märkten
- ThürKappGrVO — Thüringer Kappungsgrenzen-Verordnung — max. 15 % in drei Jahren
- Art. 105 BHStSEF — Erfurter Beherbergungssteuersatzung — Steuerpflicht für Übernachtungen
