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Bremen
Bremen hat ein eigenes Wohnraumschutz-Gesetz.
Es regelt, wann eine Vermietung als Zweckentfremdung gilt.
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Ganze Wohnung in Bremen über Airbnb vermieten
Das geht
Die ganze Wohnung über Airbnb läuft in Bremen entlang einer klaren Schwelle: Bis 90 Tage im Kalenderjahr gilt das nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 BremWoSchG nicht als Zweckentfremdung. Über die 90 Tage hinaus zeigst du die Nutzung vor Beginn der Überlassung schriftlich oder elektronisch beim Bauressort an (§ 3 Abs. 2 BremWoSchG) — per Mail an Wohnraumschutzgesetz@bau.bremen.de mit Name, Anschrift, Geburtsdatum, Lage der Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung und Vertriebsweg. Anders als Hamburg oder Berlin vergibt Bremen keine Registrier- oder Wohnraumschutznummer — die Anzeige reicht. Plattformnutzung selbst ist zusätzlich nach § 3 Abs. 3 BremWoSchG vorab anzuzeigen. Wenn du Mieter bist, hol vorher die Vermieter-Erlaubnis nach § 540 BGB.
Das nicht
Geh nicht ohne Anzeige über die 90-Tage-Grenze — Bußgelder bis 100.000 Euro nach § 7 Abs. 3 BremWoSchG sind möglich. Tarne die gewerbliche Vermietung nicht als langfristigen Mietvertrag, wenn du in Wahrheit wochenweise Gäste rotierst. Wichtig im Mai 2026: Das aktivierende WoSchOG läuft nach § 2 Abs. 2 WoSchOG am 31.05.2026 aus. Stand jetzt ist keine Neufassung verkündet. Wenn du nach diesem Stichtag startest, prüf die aktuelle Lage neu, bevor du ein Listing aktivierst.
Letzte Sichtung am 15.05.2026 · Quelle: § 1 BremWoSchG
Welche Gesetze gelten?
Bundesrecht setzt den Rahmen, Landesrecht konkretisiert, Kommunen vollziehen.
EU / Bund
§ 553 BGB
Anspruch des Mieters auf Untermieterlaubnis bei berechtigtem Interesse
Quelle →
§ 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB
Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch (Ferienwohnung)
Quelle →
Land
Kommune— keine spezifische Regelung
Weitere relevante Vorschriften
- § 556d BGB — Mietpreisbremse — Wiedervermietung max. 10 Prozent über ortsüblicher Vergleichsmiete
- § 558 BGB — Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, Kappungsgrenze 15 oder 20 Prozent
- § 19 BMG — Bundesmeldegesetz — Wohnungsgeberbestätigung pflicht bei Anmeldung
- § 29 BMG — Bundesmeldegesetz — Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten
- §§ 21, 22 Nr. 3, 15 EStG — Einkommensteuergesetz — Vermietung als Einkunftsart
- § 14 GewO — Gewerbeordnung — Anzeigepflicht bei gewerbsmäßiger Vermietung
- BremAGBMG — Bremisches Ausführungsgesetz zum Bundesmeldegesetz
- Bremische Kappungsgrenzen-Verordnung (§ 558 Abs. 3 S. 2 und 3 BGB) — Bremer Kappungsgrenzen-Verordnung — max. 15 % in drei Jahren
Stadtdaten zuletzt geprüft: 20.4.2026
