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Berlin
Berlin hat ein eigenes Wohnraumschutz-Gesetz.
Es regelt, wann eine Vermietung als Zweckentfremdung gilt.
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Deine Berliner Hauptwohnung während Abwesenheit über Airbnb vermieten
Das geht
Wenn du deine selbstbewohnte Hauptwohnung während eigener Abwesenheit (Urlaub, Dienstreise, befristeter Auslandsaufenthalt) komplett über Airbnb anbietest, brauchst du eine Genehmigung des Bezirksamts. Voraussetzung ist, dass der Charakter als Hauptwohnung erhalten bleibt — also dein Lebensmittelpunkt dort weiterläuft. Anders als in Hamburg und München (jeweils 8 Wochen pro Jahr) gibt es bei der Berliner Hauptwohnung kein festes Tage-Limit — aber: der Charakter als Hauptwohnung muss erhalten bleiben, dauerhafte Vermietung wäre Zweckentfremdung. Beantrage die Genehmigung schriftlich beim Wohnungsamt deines Bezirks, Gebühr 100 Euro pro Wohneinheit. Mit der Genehmigung bekommst du die Registriernummer für deine Inserate. Als Mieter brauchst du zusätzlich die schriftliche Erlaubnis deines Vermieters nach § 540 BGB.
Das nicht
Verschiebe deinen Lebensmittelpunkt nicht heimlich aus der Wohnung heraus — die Genehmigung steht und fällt mit dem tatsächlichen Hauptwohnungs-Charakter, sonst wird sie widerrufen. Inseriere nicht vor Erhalt der Registriernummer. Mieter riskieren bei eigenmächtiger Vermietung zusätzlich die fristlose Kündigung nach § 543 Abs. 2 Nr. 2 BGB.
To Do (2)
Letzte Sichtung am 12.05.2026 · Quelle: ZwVbG Berlin
Welche Gesetze gelten?
Bundesrecht setzt den Rahmen, Landesrecht konkretisiert, Kommunen vollziehen.
EU / Bund
§ 553 BGB
Anspruch des Mieters auf Untermieterlaubnis bei berechtigtem Interesse
Quelle →
§ 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB
Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch (Ferienwohnung)
Quelle →
Land
Kommune— keine spezifische Regelung
Weitere relevante Vorschriften
- § 556d BGB — Mietpreisbremse — Wiedervermietung max. 10 Prozent über ortsüblicher Vergleichsmiete
- § 558 BGB — Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, Kappungsgrenze 15 oder 20 Prozent
- § 19 BMG — Bundesmeldegesetz — Wohnungsgeberbestätigung pflicht bei Anmeldung
- § 29 BMG — Bundesmeldegesetz — Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten
- §§ 21, 22 Nr. 3, 15 EStG — Einkommensteuergesetz — Vermietung als Einkunftsart
- § 14 GewO — Gewerbeordnung — Anzeigepflicht bei gewerbsmäßiger Vermietung
- BlnAGBMG — Berliner Ausführungsgesetz zum Bundesmeldegesetz
- KappGrV BE 2023 — Berliner Kappungsgrenzen-Verordnung — max. 15 % in drei Jahren
Stadtdaten zuletzt geprüft: 20.4.2026
