Aktuelles · Stand: 7. Juli 2026
EU-Registrierungspflicht für Kurzzeitvermietung: Was seit Mai 2026 wirklich gilt
Seit dem 20. Mai 2026 gilt die EU-Verordnung 2024/1028 — die neuen Datenregeln für Kurzzeitvermietungs-Plattformen wie Airbnb und Booking. Deutschland setzt sie mit dem Kurzzeitvermietung-Datenaustausch-Gesetz (KVDG) um; darin ist die Bundesnetzagentur als zentrale staatliche Stelle vorgesehen, an die die Plattformen die Buchungsdaten übermitteln.
Was die Verordnung verlangt
Zwei Dinge stehen im Kern: eine Registriernummer je Einheit — dort, wo deine Kommune ein Registrierungsverfahren führt, bekommt jede vermietete Wohnung oder jedes Zimmer eine eindeutige Nummer, die im Inserat sichtbar sein muss. Und eine standardisierte Datenübermittlung — die Plattformen melden Buchungs- und Übernachtungsdaten in einem einheitlichen Format an die zuständigen Behörden.
Wen es trifft — auch dich als Untervermieter
Die Verordnung schafft keine flächendeckende Registrierungspflicht für Gastgeber. Sie gilt aber ausdrücklich für alle, die Wohnraum kurzzeitig vermieten — gewerblich wie privat, und damit auch für Untervermieter, die ein Zimmer oder ihre Wohnung zeitweise über eine Plattform anbieten. Eine Registriernummer brauchst du nur, wenn deine Kommune ein Verfahren führt — etwa die Wohnraum-Identitätsnummer in vielen NRW-Städten oder die Registriernummern in Berlin und Hamburg. Bestehende Nummern gelten weiter.
Was sich praktisch ändert
Das eigentlich Neue ist nicht die Nummer, sondern die Transparenz dahinter: Die Anonymität auf den Plattformen endet. Wo bisher ein Inserat ohne Kennung lief, fließen jetzt standardisierte Daten an die Behörden. Für Kommunen heißt das: Ihre Zweckentfremdungssatzungen werden durchsetzbar — die Stadt sieht, wer wie oft kurzzeitvermietet, und kann fehlende Genehmigungen oder Nummern nachverfolgen. Ohne kommunales Verfahren ändert sich für dich zunächst nichts; wo eines existiert, wird die Einhaltung real kontrollierbar.
Das tust du jetzt
- Prüfe auf deiner Stadtseite, ob deine Kommune ein Registrierungsverfahren führt.
- Hast du eine Registriernummer, trage sie in jedes Inserat ein — auf allen Plattformen.
- Ohne kommunales Verfahren brauchst du keine Nummer. Behalte Änderungen im Blick — wir aktualisieren die Stadtseiten laufend.
Wie die Meldepflicht für Gäste (Meldeschein) davon zu unterscheiden ist, liest du unter EU-Meldepflicht: Was für Gastgeber gilt →.
Was gilt in deiner Gemeinde?
Gib deine Stadt oder Postleitzahl ein — wir zeigen dir die Rechtslage vor Ort.
z. B. München, 80331, Berlin, 10178
