Aktuelles · Stand: 7. Juli 2026

EU-Registrierungspflicht für Kurzzeitvermietung: Was seit Mai 2026 wirklich gilt

Seit dem 20. Mai 2026 gilt die EU-Verordnung 2024/1028 — die neuen Datenregeln für Kurzzeitvermietungs-Plattformen wie Airbnb und Booking. Deutschland setzt sie mit dem Kurzzeitvermietung-Datenaustausch-Gesetz (KVDG) um; darin ist die Bundesnetzagentur als zentrale staatliche Stelle vorgesehen, an die die Plattformen die Buchungsdaten übermitteln.

Was die Verordnung verlangt

Zwei Dinge stehen im Kern: eine Registriernummer je Einheit — dort, wo deine Kommune ein Registrierungsverfahren führt, bekommt jede vermietete Wohnung oder jedes Zimmer eine eindeutige Nummer, die im Inserat sichtbar sein muss. Und eine standardisierte Datenübermittlung — die Plattformen melden Buchungs- und Übernachtungsdaten in einem einheitlichen Format an die zuständigen Behörden.

Wen es trifft — auch dich als Untervermieter

Die Verordnung schafft keine flächendeckende Registrierungspflicht für Gastgeber. Sie gilt aber ausdrücklich für alle, die Wohnraum kurzzeitig vermieten — gewerblich wie privat, und damit auch für Untervermieter, die ein Zimmer oder ihre Wohnung zeitweise über eine Plattform anbieten. Eine Registriernummer brauchst du nur, wenn deine Kommune ein Verfahren führt — etwa die Wohnraum-Identitätsnummer in vielen NRW-Städten oder die Registriernummern in Berlin und Hamburg. Bestehende Nummern gelten weiter.

Was sich praktisch ändert

Das eigentlich Neue ist nicht die Nummer, sondern die Transparenz dahinter: Die Anonymität auf den Plattformen endet. Wo bisher ein Inserat ohne Kennung lief, fließen jetzt standardisierte Daten an die Behörden. Für Kommunen heißt das: Ihre Zweckentfremdungssatzungen werden durchsetzbar — die Stadt sieht, wer wie oft kurzzeitvermietet, und kann fehlende Genehmigungen oder Nummern nachverfolgen. Ohne kommunales Verfahren ändert sich für dich zunächst nichts; wo eines existiert, wird die Einhaltung real kontrollierbar.

Das tust du jetzt

  1. Prüfe auf deiner Stadtseite, ob deine Kommune ein Registrierungsverfahren führt.
  2. Hast du eine Registriernummer, trage sie in jedes Inserat ein — auf allen Plattformen.
  3. Ohne kommunales Verfahren brauchst du keine Nummer. Behalte Änderungen im Blick — wir aktualisieren die Stadtseiten laufend.

Wie die Meldepflicht für Gäste (Meldeschein) davon zu unterscheiden ist, liest du unter EU-Meldepflicht: Was für Gastgeber gilt →.

Was gilt in deiner Gemeinde?

Gib deine Stadt oder Postleitzahl ein — wir zeigen dir die Rechtslage vor Ort.

z. B. München, 80331, Berlin, 10178